Telearbeitsplattz gekündigt

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fragen55

Telearbeitsplattz gekündigt

Beitrag von fragen55 »

Hallo zusammen,

vor 3 Jahren wurde mir von meinen Vorgesetzten ein Telearbeitsplatz angeboten ( musste aber mein Büro aufgeben ).
Als Schwerbehinderter (80% G) und wegen der Wegstrecke zu meiner Dienststelle (einfache Strecke 85 Km) habe ich dieses Angebot angenommen. Dieses war ein interne Regelung und wurde nicht schriftlich fixiert.
Nach 3 Jahren wurde mir nun durch die Personalabteilung mitgeteilt, dass meine Arbeit wieder sofort an meiner Dienststelle zu verrichten ist.
Da sich in den letzten Jahren meine Schwerbehinderung verschlimmert hat weiß ich nun nicht mehr weiter.
Habe ich wirklich kein Recht mehr auf einen Telearbeitsplatz?

Vielen Dank!
albarracin_01
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Beitrag von albarracin_01 »

Guten Tag,

gibt es in Ihrem Betrieb eine Interessenvertretung (BR/PR, SBV) ?
&Tschüß
Wolfgang
fragen55

AW: Telearbeitsplattz gekündigt

Beitrag von fragen55 »

Hallo,

ja, dass gibt es. PR, SBV.
SBV kann mir nicht helfen.
PR will keinen Telearbeitsplatz.
Ulrich.Römer
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Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

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Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo fragen55,
das kann der Arbeitgeber nach § 106 GewO im Rahmen des Direktionsrechts bestimmen und ist keine Kündigung! Anspruch auf Telearbeitsplatz besteht nur, wenn im Arbeitsvertrag festgelegt.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
CVedder
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Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

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Beitrag von CVedder »

Hallo zusammen,

frage mich gerade, ob nicht ein Anspruch nach § 81 Absatz 4 Ziffer 4 SGB IX geltend gemacht werden könnte. Sprich den Arbeitsplatz behinderungsgerecht zu gestalten, dazu könnte doch auch die Telelösung beitragen!

Was ist eigentlich mit der betrieblichen Praxis, wenn man das 3 Jahre gelebt hat?

Grüße
Christian Vedder
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

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Beitrag von Ulrich.Römer »

Gewerbeordnung
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers


Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Dieser Rechtsanspruch wird in der Regelung im § 84 Abs. 4 Nr. SGB IX konkretisiert!
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
CVedder
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Beitrag von CVedder »

Beim weiteren Nachdenken, kommt mir die Idee, dass hier vielleicht die Personalabteilung "geschlampt" hat und einen Fehler aus der Vergangenheit (keine schriftliche Vereinbarung) nun auf dem kalten Wege ausmerzen will.
Wo bleibt eigentlich die frühzeitige und vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Gerade wenn der Personalrat sich gegen Telearbeitsplatzlösungen wendet, muss doch die SBV erst recht hier einschreiten.

Grüße
Christian Vedder
CVedder
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Beitrag von CVedder »

Wenn der Vorgesetzte vor 3 Jahren das angeboten hat und das Büro gleich mitkassiert wurde, hat nicht auch der Vorgesetzte dann ein Problem?

Grüße
Christian Vedder
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