Hallo!
Ich bin, durch Rücktritte bedingt, zur Vertrauensperson unserer SBV "aufgestiegen". Gewählt wurde ich zum 2. Stellvertreter. Da ich das Amt alleine nicht abdecken kann, stellt sich mir die Frage ob ich nur eine Nachwahl nach §17 bzw §21 SchwbVWO anstreben kann, oder ob auch eine komplette Neuwahl (inkl. der Wahl einer Vertrauensperson) möglich wäre?
Neuwahl oder Nachwahl
AW: Neuwahl oder Nachwahl
Hallo miwo80,
unter der Voraussetzung, dass es keine weiteren Stellvertreter gibt, kann die Nachwahl der Stellvertreter eingeleitet werden.
Komplette Neuwahl wäre nur bei Rücktritt SBV und aller Stellvertreter und Vorliegen der Voraussetzungen zur Wahl (5 sbM etc.) möglich.
unter der Voraussetzung, dass es keine weiteren Stellvertreter gibt, kann die Nachwahl der Stellvertreter eingeleitet werden.
Komplette Neuwahl wäre nur bei Rücktritt SBV und aller Stellvertreter und Vorliegen der Voraussetzungen zur Wahl (5 sbM etc.) möglich.