Nachwahlen außerhalb der regulären Wahlperiode

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mado

Nachwahlen außerhalb der regulären Wahlperiode

Beitrag von mado »

Hallo,

seit Dez. 14 neu im Amt als Vertrauensperson habe ich folgende Frage:
Wir sind insges. ein Team von 8 Personen einer Institution im öD und möchten unser Team jetzt außerhalb der regulären Wahlperiode um noch mind. 2-3 weitere Personen ergänzen.
Kann man 'einfach so' im Rahmen der nächsten Versammlung eine 'Ergänzungswahl' machen oder ist ein reguläres Wahlverfahren mit Ausschreibung/Bekanntmachung etc. durchzuführen?

Vielen Dank.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

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Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo MaDo,
nein, das geht nicht. Eine Nachwahl der stellvertretenden Mitglieder ist gesetzlich erst möglich, wenn es keine Stellvertreter mehr gibt. Eine Änderung der Anzahl der stellvertretenden Mitglieder innerhalb der laufenden Amtsperiode durch Nachwahl ist zulässig
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
mado

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Beitrag von mado »

Das ist zwar nicht die Antwort, die ich gerne gehabt hätte :( aber trotzdem vielen Dank für die Auskunft.
mado

AW: Nachwahlen außerhalb der regulären Wahlperiode

Beitrag von mado »

Noch eine weitere Frage zu dieser Thematik:

Eine Person aus der Stellvertretung hat gekündigt, verlässt die Institution und damit auch die SBV. Können wir jetzt im Rahmen der nächsten Versammlung eine neue Stellvertretung - als Ersatz für gehende Person - ohne Wahl 'berufen'? Oder ist eine Nachwahl erforderlich?
Die Anzahl der Stellvertreter würde gleich bleiben.

Danke schön!
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Nachwahlen außerhalb der regulären Wahlperiode

Beitrag von CVedder »

Hallo mado,

es eine Nachwahl erforderlich. Das Wahlverfahren hat so zu erfolgen, wie die letzte regelmäßige Wahl, also vereinfachtes oder förmliches Verfahren.

Grüße
Christian Vedder
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

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Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

ich muß dem Herrn Vedder widersprechen.

Sofern noch mindestens 1 Stellvertreter vorhanden ist, ist eine Nachwahl ebenfalls unzulässig.

Die Reihenfolge der Stellvertreter ändert sich, indem die lt. Wahlergebnis hinter dem ausscheidenden Stellvertreter rangierenden Stellvertreter "vorrücken".

Allerdings frage ich mich, wie der Begriff des "Teams" von 8 Personen im UP zu verstehen ist. Bedeutet das tatsächlich, daß es eine VP und 7 Stellvertreter gibt ???
Falls ja, war denn im Wahlausschreiben überhaupt die Wahl von 7 (!) Stellvertretern vorgesehen ???
&Tschüß
Wolfgang
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Nachwahlen außerhalb der regulären Wahlperiode

Beitrag von CVedder »

Albarracin hat recht. Hatte nicht nach oben gescrollt und alle Beiträge gelesen.
Ging davon aus, dass es keinen Stelli mehr gibt.

Grüße
Christian Vedder
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: STICHTAG & TEAMARBEIT?

Beitrag von albin.göbel »

Ulrich.Römer hat geschrieben: Donnerstag 21. Mai 2015, 12:33 ….. nein, das geht nicht. Eine Nachwahl der stellvertretenden Mitglieder ist gesetzlich erst möglich, wenn es keine Stellvertreter mehr gibt.
Hrn. Ulrich Römer ist zuzustimmen, wonach Nachwahl der Stellvertretung wie hier generell ausgeschlossen ist, solange es noch mindestens ein stellvertretendes Mitglied der SBV gibt.

Nur dann, wenn es keine Stellvertreter mehr gibt, ist eine Änderung der Anzahl der stellvertretenden Mitglieder "innerhalb der laufenden Amtsperiode" durch Nachwahl zulässig, sonst nicht. Siehe dazu diese Diskussion.

CVedder hat geschrieben: Freitag 17. Juli 2015, 11:11 Das Wahlverfahren hat so zu erfolgen, wie die letzte regelmäßige Wahl …
Das sieht Verdi etwas anders, wonach es jeweils auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Einleitung der Nachwahl ankomme:

Zu beachten ist jedoch bei Stellvertreter-Nachwahlen, dass das Wahlverfahren für die Nachwahl wahlrechtlich gerade nicht vom Verfahren bei der letzten Regelwahl abhängt, sondern prinzipiell allein die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Einleitung der Nachwahl (Stichtag!) maßgeblich sind. Das Wahlverfahren richtet sich also nicht nach der "letzten regelmäßigen Wahl".

Ebenso Verdi wie folgt: "Dabei kommt nur das Wahlverfahren in Betracht, das den betrieblichen Verhältnissen zur Zeit der "Nachwahl" entspricht."

Verdi ist voll zuzustimmen:

Soweit in SBV-Broschüren was anderes steht zu den Wahlverfahren sowie zur Anzahl der Stellvertreter bei Nachwahlen so ist das insoweit strikt abzulehnen, da wahlordnungsrechtlich nicht begründbar, da insoweit keinerlei Bindung besteht an letzte Regelwahl gemäß § 17 SchwbVWO sowie § 21 SchwbVWO (Dr. Cramer, Ministerialrat, SchwbG, 5. Aufl. 1998, § 17 SchwbWO, Randnr. 4; Cramer war Verfasser der Wahlordnung im Bundessozialministerium).

mado hat geschrieben:Wir sind ein Team von 8 Personen... und möchten unser Team jetzt außerhalb der regulären Wahlperiode um noch mind. 2-3 weitere Personen ergänzen.
Der Begriff "Team" ist hier in diesem Zusammenhang äußerst problematisch bzw. überaus missverständlich: Dazu ist anzumerken, dass die SBV gerade kein "Team" ist und das Mandat z.B. nicht in Teamarbeit auszuüben ist. Die SBV ist vielmehr vom Grundsatz her eine reine Ein-Personen-Vertretung im Gegensatz zum PR-Gremium nach Rechtsprechung und Fachliteratur (vgl.nur Düwell, LPK-SGB IX, § 94 Randnummer 6).

Viele Grüße
Albin Göbel
mado

AW: Nachwahlen außerhalb der regulären Wahlperiode

Beitrag von mado »

D.h. die einzige Möglichkeit wäre, dass sowohl ich als VP UND alle meine Stellvertretungen zurücktreten müssten, damit Neuwahlen möglich sind?
Wenn eine Person das Team durch Kündigung verlässt, ändert sich ja auch die Anzahl der stellv. Mitglieder...
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Nachwahlen außerhalb der regulären Wahlperiode

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,
sowohl ich als VP UND alle meine Stellvertretungen zurücktreten müssten, damit Neuwahlen möglich sind?
Falsch.
Damit Neuwahlen nur für die Stellvertretung möglich sind, müßten alle Stellvertreter zurücktreten. Die VP muß dafür nicht zurücktreten - sie muß dann lediglich umgehend die Wahl einleiten.
&Tschüß
Wolfgang
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