Eine Dienststelle hat sich uns angeschlossen.
Antrag auf Anschließung war Ende September 2014.
Die Dienststelle hat einen eigenen Personalrat.
Es gibt noch andere Bewerber für das Amt der SBV.
Jetzt will jemand aus der angeschlossen Dienststelle SBV werden
ist das möglich?
Wählbarkeit zum SBV
AW: Wählbarkeit zum SBV
Hallo gue,
ich gehe mal davon aus, dass mit "angeschlossen" die Zusammenfassung zur Wahl nach § 94 Abs. 1 SGB IX gemeint ist. Ansonsten geht das nämlich nicht wenn in beiden Dienststellen eigene PR existieren.
In den zusammengefassten Dienststellen sind dann natürlich die AN beider Dienststellen wählbar soweit sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
ich gehe mal davon aus, dass mit "angeschlossen" die Zusammenfassung zur Wahl nach § 94 Abs. 1 SGB IX gemeint ist. Ansonsten geht das nämlich nicht wenn in beiden Dienststellen eigene PR existieren.
In den zusammengefassten Dienststellen sind dann natürlich die AN beider Dienststellen wählbar soweit sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.