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Vergleichseinkommen
Eine Leistung des Sozialen Entschädigungsrechts ist ein Berufsschadensausgleich. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn man aufgrund der gesundheitlichen Schädigung weniger Geld verdient als vor dem schädigenden Ereignis. Wie hoch der Berufsschadensausgleich im Einzelfall ist, wird anhand eines Vergleichseinkommens berechnet.
Anspruchsberechtigte, die als Folge der gesundheitlichen Schädigung einen Einkommensverlust haben, können einen monatlichen Berufsschadensausgleich erhalten. Ziel ist es, den Einkommensverlust des oder der Geschädigten zumindest teilweise auszugleichen. Der Einkommensverlust berechnet sich aus dem aktuellen Einkommen und einem Vergleichseinkommen abzüglich des aktuellen oder des früheren Einkommens. Das Vergleichseinkommen wird von der Bundesregierung jedes Jahr zum 1. Juli neu ermittelt und veröffentlicht. Es beträgt seit 1. Juli 2024
3.269 Euro ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung,
3.701 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung,
4.311 Euro für eine abgelegte Techniker- oder Meisterprüfung,
5.345 Euro für einen Fachhochschulabschluss sowie
7.048 Euro für einen Hochschulabschluss.