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Schnelle Hilfen
Schnelle Hilfen sind rasche und niedrigschwellige Leistungen für Betroffene. Sie können zum einen Soforthilfe in einer Traumaambulanz in Anspruch nehmen. Zum anderen können sie durch eine Fallmanagerin oder einen Fallmanager unterstützt werden, wenn sie einen Antrag auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts stellen möchten.
Das Antragsverfahren für Leistungen der Sozialen Entschädigung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Um Betroffenen unabhängig davon trotzdem schnell helfen zu können, wurden zwei weitere, niedrigschwellige Leistungen geschaffen: die Schnellen Hilfen. Sie stellen zum einen eine Soforthilfe in einer Traumaambulanz sicher. Zum anderen werden Betroffene bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt. Die Schnellen Hilfen können zunächst ohne weitere Formalitäten genutzt werden. Werden sie länger in Anspruch genommen, wird ein Antrag gestellt, über den in einem vereinfachten Verfahren entschieden wird. Dieses ist schneller und unabhängig vom Antragsverfahren für Leistungen der Sozialen Entschädigung.
Bei Straftaten im europäischen Ausland ist die Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) die „Deutsche Unterstützungsbehörde".