Psychische Gewalt (im Sinne des Gesetzes)

Das Soziale Entschädigungsrecht umfasst ab 1. Januar 2024 nicht nur Leistungen für Geschädigte durch tätliche Gewalt, sondern auch durch psychische Gewalt. Dazu zählen unter anderem Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Stalking und die erhebliche Vernachlässigung von Kindern.

Psychische Gewalt im Sinne des Gesetzes wird als vorsätzliches, rechtswidriges, unmittelbar gegen die freie Willensentscheidung einer Person gerichtetes schwerwiegendes Verhalten verstanden. Als schwerwiegend werden unter anderem Tatbestände wie sexuelle Übergriffe, Stalking, räuberische Erpressung oder Menschenhandel angesehen.

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