Opferentschädigungsgesetz

Das Opferentschädigungsgesetz soll negative Folgen von Menschen ausgleichen, die durch einen tätlichen Angriff einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Es wird in das neue Soziale Entschädigungsrecht integriert und tritt zum 1. Januar 2024 außer Kraft.

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) trat 1976 in Kraft. Ziel war, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Menschen auszugleichen, die durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hatten. Allerdings beschränkte es die Leistungen auf Schädigungen durch tätliche Angriffe. Das Gesetz wurde modernisiert und in das neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) integriert. Vom 1. Januar 2024 an können unter anderem auch schwere psychische Gewalttaten wie sexuelle Übergriffe oder Stalking entschädigt werden. Das Opferentschädigungsgesetz tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 außer Kraft.

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