Leistungsvoraussetzungen

Die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Mit der Antragstellung wird geprüft, ob diese Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Um Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten zu können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Kausalität: Das schädigende Ereignis muss zu einer gesundheitlichen Schädigung und diese zu einer Gesundheitsstörung geführt haben. Je nachdem, welche Leistungen in Anspruch genommen werden sollen und können, sind teilweise weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Ausnahmen sind die Schnellen Hilfen der Sozialen Entschädigung: Sowohl der erste Kontakt zu einem Fallmanagement als auch die ersten beiden Sitzungen in einer Traumaambulanz können ohne Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.

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