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Krankenbehandlung
Für grundlegende Leistungen der Krankenbehandlung sind die Krankenkassen zuständig. Die Soziale Entschädigung umfasst nötige Behandlungen, die über diesen Bedarf hinausgehen.
Die Leistungen der Sozialen Entschädigung umfassen Krankenbehandlungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Versicherung hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise psychotherapeutische, zahnärztliche oder heilpädagogische Leistungen. Auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende von geschädigten Personen können psychotherapeutische Leistungen erhalten.