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Körperliche Gewalt (im Sinne des Gesetzes)
Körperliche Gewalt kann viele verschiedene Formen haben. Im Sozialen Entschädigungsrecht versteht man darunter einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, unmittelbar gegen eine Person gerichteten tätlichen Angriff.
Körperliche Gewalt im Sinne des Gesetzes wird als vorsätzlicher, rechtswidriger, unmittelbar gegen die Person gerichteter tätlicher Angriff verstanden. Das schließt vom 1. Januar 2024 an Taten ein, die mittels eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers begangen wurden. Anspruchsberechtigt können auch Personen sein, die durch die rechtmäßige Abwehr eines solchen Angriffs körperlicher Gewalt geschädigt wurden.