Kausalität

Leistungen der Sozialen Entschädigung können nur Personen erhalten, die durch ein schädigendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung mit einer daraus resultierenden Gesundheitsstörung davongetragen haben. Diesen ursächlichen Zusammenhang nennt man Kausalität.

Kausalität bezeichnet das Prinzip von Ursache und Wirkung. Es ist grundlegend für die Soziale Entschädigung. Leistungen werden Anspruchsberechtigten nur gewährt, wenn es erfüllt ist. Das bedeutet, dass eine gesundheitliche Schädigung durch ein schädigendes Ereignis entstanden ist und sich daraus eine Gesundheitsstörung entwickelt hat. Das schädigende Ereignis ist in diesem Fall die Ursache, die gesundheitliche Schädigung und die daraus entstandene Gesundheitsstörung die Wirkung.

Zum Glossar