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Fallmanagement
Ob eine Person Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch nehmen kann und wenn ja, wie, wissen viele Menschen nicht. Auf Wunsch unterstützt eine Fallmanagerin oder ein Fallmanager im Antragsverfahren.
Das Fallmanagement zählt zu den sogenannten Schnellen Hilfen des Sozialen Entschädigungsrechts. Fallmanagerinnen und Fallmanager unterstützen Anspruchsberechtigte auf Wunsch im Antrags- und Verwaltungsverfahren. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs und der Hinweis auf mögliche Sozialleistungen. Der erste Kontakt ist auch ohne Antrag möglich.