Entschädigungsverfahren

Leistungen der Sozialen Entschädigung werden auf Antrag gewährt. Der Prozess von der Antragstellung über seine Prüfung bis zu einer Entscheidung der Träger der Sozialen Entschädigung wird Entschädigungsverfahren genannt.

Das Entschädigungsverfahren ist der Prozess von der Antragstellung auf Leistungen der Sozialen Entschädigung über seine Prüfung bis zu seiner Entscheidung. Antragstellende sind verpflichtet, unterstützend beim Verfahren mitzuwirken. Sie sollten alle erforderlichen Angaben machen, die zur Klärung ihres Anspruchs wichtig sind. Endet das Verfahren mit einem negativen Bescheid, wird damit nicht die Tat an sich bezweifelt. Der Bescheid sagt lediglich aus, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialen Entschädigung nicht erfüllt sind.

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