Besitzstand

Zum 1. Januar 2024 tritt eine Vielzahl an Neuregelungen des Sozialen Entschädigungsrechts in Kraft. Besitzstand bedeutet, dass Personen, die bereits vorher Leistungen erhalten haben, diese auch weiterhin erhalten. Sie können zwischen dem alten und dem neuen Recht wählen.

Der Begriff besagt, dass erworbene Ansprüche ihre Gültigkeit behalten. Wer vor dem 1. Januar 2024 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz, dem Zivildienstgesetz oder dem Infektionsschutzgesetz erhält, erhält diese auch weiterhin. Für schädigende Ereignisse ab dem 1. Januar 2024 gilt das neue Soziale Entschädigungsrecht. Bisherige Leistungsbeziehende können wählen, ob sie weiter nach dem alten Recht beziehen oder Leistungen nach dem neuen Recht erhalten wollen. Was für die jeweilige Person besser ist, ist individuell unterschiedlich. Die zuständigen Verwaltungen helfen bei der Berechnung und Entscheidung gern weiter.

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