Antragstellung

Geschädigte Personen müssen einen Antrag stellen, um Leistungen der Sozialen Entschädigung zu erhalten. Die sogenannten Schnellen Hilfen können zunächst auch ohne Antrag in Anspruch genommen werden.

Um Leistungen der Sozialen Entschädigung zu erhalten, ist ein Antrag an den zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung im jeweiligen Bundesland erforderlich. Dies richtet sich nach dem Wohnort. Die sogenannten Schnellen Hilfen – der Besuch einer Traumaambulanz und die Unterstützung durch ein Fallmanagement – können zunächst auch ohne Antrag in Anspruch genommen werden. Für die Prüfung des Antrags auf Soziale Entschädigung werden weitere Unterlagen wie Gutachten und Arztbriefe hinzugezogen. Daher kann es mehrere Monate dauern, bis ein Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.

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