Zivildienstgeschädigte
Wann haben Zivildienstgeschädigte Anspruch auf Leistungen?
Zivildienstgeschädigte haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn sie im Zusammenhang mit ihrem Zivildienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Dies kann zum Beispiel durch eine Tätigkeit, einen Unfall oder einen Angriff auf die Person geschehen sein. Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn das Ereignis auf Dienstwegen passiert ist. Das kann zum Beispiel der unmittelbare Weg von und zur Dienststelle oder der Hin- oder Rückweg bei Antritt oder Beendigung des Zivildienstes sein.