Gewaltopfer und ihnen gleichgestellte Personen
Wer ist leistungsberechtigt?
Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn sie vorsätzlich und rechtswidrig angegriffen wurden. Dazu zählen körperliche und seit dem 1. Januar 2024 auch schwerwiegende psychische Gewalttaten. Als schwerwiegend gelten Taten wie
- sexueller Missbrauch,
- sexuelle Übergriffe,
- sexuelle Nötigung,
- Vergewaltigung,
- Menschenhandel,
- Nachstellung (Stalking),
- Geiselnahme oder
- räuberische Erpressung.
Auch bei anderen Taten, die mindestens ebenso schwer wiegen, kann ein Anspruch auf Soziale Entschädigung bestehen.
Einer Gewalttat gleichgestellt sind Ereignisse wie
- vorsätzliche Vergiftungen,
- eine fehlgeleitete Gewalttat, die eigentlich anderen Personen galt,
- Angriffe im Glauben, dass sie gerechtfertigt seien,
- eine fahrlässige Herbeiführung einer Gefahr durch ein mit gemeingefährlichen Mitteln begangenes Verbrechen,
- die Vernachlässigung von Kindern sowie
- die Herstellung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Kinderpornografie.
Darüber hinaus bestehen seit dem 1. Januar 2024 auch Ansprüche auf Soziale Entschädigung, wenn eine Gewalttat durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verübt wird.
Schockschäden
Außerdem haben Personen mit sogenannten Schockschäden Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung. Das betrifft etwa Menschen, die durch das Miterleben einer Tat oder das Auffinden des Opfers eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Das gilt auch, wenn sie in keinerlei Beziehung zum Opfer standen.
Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Angehörige und Nahestehende, die durch die schwerwiegende Verletzung des Opfers oder durch die Überbringung der Todesnachricht einen gesundheitlichen Schaden davongetragen haben.
Bei rein psychischen Gewalttaten, die vor dem Jahr 2024 verübt wurden, ist keine Entschädigung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht möglich. Grund dafür ist, dass dieser Tatbestand erst neu im Sozialen Entschädigungsrecht aufgenommen wurde.
Informationsangebot der Polizei
Betroffenen bietet die Polizei auf ihrer Website weitere Informationen wie Links zu den Opferschutzorganisationen und zu Hilfsangeboten.