Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn sie vorsätzlich und rechtswidrig angegriffen wurden. Dazu zählen körperliche und seit dem 1. Januar 2024 auch schwerwiegende psychische Gewalttaten.
Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die im Zusammenhang mit der Ableistung ihres Zivildienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt Menschen, die durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Zuschüsse, Darlehen oder Sachleistung? Das Integrationsamt berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerne, welche Förderung im individuellen Fall möglich ist.