Teilhabe
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe
Berechtigte haben Anspruch auf verschiedene Leistungen zur Teilhabe. Dazu zählen die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und die soziale Teilhabe. Diese Leistungen werden unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen erbracht.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern, herstellen oder wiederherstellen. Dazu zählen unter anderem
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und der beruflichen Eingliederung,
- Berufsvorbereitungen,
- individuelle betriebliche Qualifizierungen,
- berufliche Weiterbildungen,
- die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit,
- unterhaltssichernde Leistungen sowie
- Leistungen zum Betrieb, Unterhalt, Unterstellen und Abstellen eines Kfz.
Hinterbliebene können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod des oder der Geschädigten einen Antrag stellen.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Leistungen zur Teilhabe an Bildung beinhalten Hilfen zu einer Schulbildung, zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung und zur Weiterbildung für einen Beruf. Auch eine Unterstützung zur Teilnahme an Fernunterricht oder zur Ableistung eines Praktikums ist möglich.
Leistungen zur sozialen Teilhabe
Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen unter anderem
- Leistungen für Wohnraum,
- Assistenzleistungen,
- heilpädagogische Leistungen,
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- Leistungen zur Förderung der Verständigung.