Zwei Männer sitzen sich gegenüber. Der eine trägt ein blaues Hemd und eine schwarze Brille und macht sich Notizen.

Traumaambulanz

Schnelle psychotherapeutische Hilfe

Menschen, die ein traumatisierendes Ereignis erlebt haben, erhalten in Traumaambulanzen schnelle psychotherapeutische Hilfe. Ein Rechtsanspruch darauf besteht bereits seit 1. Januar 2021. Ziel ist es, das Entstehen oder die Verstetigung einer psychischen Gesundheitsstörung zu verhindern. Die erste Sitzung sollte innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ereignis oder seiner Kenntnisnahme erfolgen. Das Angebot gilt aber auch für Betroffene, bei denen das schädigende Ereignis länger als zwölf Monate zurückliegt, aber erst später zu einer akuten psychischen Belastung geführt hat. Das kann zum Beispiel bei einem Missbrauch in früherer Zeit der Fall sein. In solchen Fällen sollte die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach Auftreten der akuten Belastung erfolgen.

Bis zu 15 Sitzungen

Traumaambulanzen stehen sowohl Betroffenen als auch Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden offen. Sie haben Anspruch auf insgesamt bis zu 15 Sitzungen, Kinder und Jugendliche auf bis zu 18 Sitzungen. In den ersten fünf (beziehungsweise bei Kindern acht) Sitzungen wird die Behandlungsbedürftigkeit abgeklärt, Diagnosen werden ermittelt und erforderliche Akutmaßnahmen besprochen.

Antrag im erleichterten Verfahren

Falls danach weitere Sitzungen erforderlich sind, ist ein Antrag auf Leistungen der Traumaambulanz zu stellen. Die Prüfung erfolgt in einem erleichterten Verfahren: Es genügt eine zusammenfassende Gesamtschau der zuständigen Behörde, ob die Person anspruchsberechtigt sein kann. Der im Antrag dargelegte Sachverhalt wird als wahr angenommen, sofern er nicht offensichtlich unrichtig ist. Der Anspruch besteht, wenn die zuständige Behörde ihn bewilligt hat. Er besteht aber auch, wenn die zuständige Behörde innerhalb von zwei Wochen keine Entscheidung getroffen hat und die Traumaambulanz die dringende Behandlungsbedürftigkeit angezeigt hat. Durch dieses Vorgehen sollen zu lange Verzögerungen vermieden werden. Der Antrag für Leistungen der Traumaambulanz muss allerdings spätestens nach der zweiten Sitzung gestellt werden. Die Kosten für die ersten beiden Sitzungen werden auf jeden Fall übernommen.

Projekt HilfT: Übersicht der bundesweiten Traumaambulanzen

Medien und Arbeitshilfen

Cookies erforderlich

Um diese Inhalte abzuspielen, aktivieren Sie bitte die Datenschutz-Cookies.

https://www.youtube.com/watch?v=-3U6sa1K0Dk

Die Arbeit der Traumaambulanzen

Schnell und unbürokratisch Hilfe leisten: Das ist die Aufgabe von Traumaambulanzen. Seit dem 1. Januar 2021 haben alle Opfer von Gewalttaten einen Rechtsanspruch auf die Leistungen einer solchen Einrichtung. In diesem Film erfahren Sie, wie Traumaambulanzen arbeiten und wie die Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Auch interessant …

für Ihre weiterführende und vertiefende Recherche
Zwei Menschen sitzen sich gegenüber. Eine der beiden Personen macht sich Notizen.

Fallmanagement

Berechtigte können sich von Fallmanagerinnen und Fallmanagern durch das Antragsverfahren der Sozialen Entschädigung begleiten lassen.

Vier Personen sitzen in einem Loft-ähnlichen Büro um einen Tisch. Ein Mann mit weißem Hemd sitzt im Rollstuhl.

Teilhabe

Berechtigte haben Anspruch auf verschiedene Leistungen zur Teilhabe. Dazu zählen die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und die soziale Teilhabe.