Fallmanagement
Begleitung durch Fallmanagerinnen und Fallmanager
Berechtigte können sich von Fallmanagerinnen und Fallmanagern durch das Antragsverfahren der Sozialen Entschädigung begleiten lassen. Empfehlenswert ist das insbesondere, wenn sie von einer Straftat gegen das Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung betroffen sind oder zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren. Das Fallmanagement kann gegebenenfalls auch von sich aus Kontakt mit möglicherweise berechtigten Personen aufnehmen.
Erleichtertes Verfahren
Die Leistungen des Fallmanagements werden in einem erleichterten Verfahren erbracht. Das heißt, dass Betroffene Hilfe erhalten, bevor eingehend geprüft wurde, ob es einen Anspruch auf Soziale Entschädigung gibt. Es reicht aus, wenn eine zusammenfassende Prüfung der zuständigen Behörde nach der Antragstellung auf „Schnelle Hilfe“ zeigt, dass ein Anspruch bestehen kann. Ob über die „Schnellen Hilfen“ hinausgehende Ansprüche bestehen, wird im erleichterten Verfahren nicht entschieden.
Das Fallmanagement umfasst
- die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs,
- Hinweise auf mögliche Sozialleistungen,
- die Koordinierung aufeinander abgestimmter Leistungen,
- die Unterstützung der Antragstellung und die Information über das weitere Verfahren sowie
- die Begleitung dieses Verfahrens.
Auch für Leistungen des Fallmanagements muss ein Antrag gestellt werden. Es genügt jedoch, wenn dies nach der ersten Kontaktaufnahme geschieht. Dessen Kosten werden auf jeden Fall übernommen.