Berufsschadensausgleich
Wer hat Anspruch auf einen Berufsschadenausgleich?
Berechtigte haben Anspruch auf einen monatlichen Berufsschadensausgleich, wenn sie infolge der gesundheitlichen Schädigung einen Einkommensverlust erleiden. Ziel ist der Ausgleich beruflicher Nachteile. Die Leistung eines Berufsschadensausgleichs ist möglich, wenn
- ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 anerkannt wurde und
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr Erfolg versprechend oder zumutbar sind.
Der Grad der Schädigungsfolgen bemisst sich nach den dauerhaften Auswirkungen der körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Er wird durch ärztliche Gutachter und Gutachterinnen festgestellt.
Die Höhe des Berufsschadensausgleichs ist außerdem von der individuellen Einkommenssituation abhängig und im Einzelfall nicht einfach zu berechnen. Die Träger der Sozialen Entschädigung helfen bei Fragen gern weiter.
Wichtig zu wissen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben haben Vorrang vor einem Berufsschadensausgleich.