Bundeswehrverwaltung (Soldatenversorgung)
Personen, die in Ausübung ihres Wehrdienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben oder deren Hinterbliebene, unterliegen mit ihren etwaigen Ansprüchen dem Sozialen Entschädigungsrecht und dem Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes. Die alleinige örtliche und sachliche Zuständigkeit für diese Personen und ihre Ansprüche hat jedoch die Bundeswehrverwaltung.
Kontaktmöglichkeiten
Betroffene erhalten telefonisch Auskunft. Bei Fragen zu:
- Rentenleistungen und zur Kriegsopferfürsorge mit den Teilbereichen Rehaleistungen, Sozialhilfe und Eingliederungshilfe erreichen Sie die Ansprechstelle unter 0211 959 2719
- Heil- und Krankenbehandlungen erreichen Sie die Ansprechstelle unter 0211 959 2489
- Orthopädischer Versorgung hilft Ihnen die Ansprechstelle unter 0211 959 3113
Darüber hinaus können Sie die Bundeswehrverwaltung auch per E-Mail kontaktieren.
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
BAPersBw VII 2 Soziale Entschädigung
Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf