Ein Zeitstrahl mit Daten von 1970 bis 2035.

Historie des SER

So hat sich das Soziale Entschädigungsrecht entwickelt

Am Anfang der Sozialen Entschädigung stand der Wunsch der Bundesrepublik Deutschland, für die Opfer der beiden Weltkriege zu sorgen. Dafür wurde 1950 das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für Kriegsgeschädigte sowie deren Angehörige und Hinterbliebene verabschiedet. In der Folge entwickelte sich das BVG zum Leitgesetz der Sozialen Entschädigung.

Die Anforderungen der Sozialen Entschädigung entwickelten sich aber weiter, mehr Menschen sollten Unterstützung erhalten können. Deshalb wurde die Entschädigung von Gewaltopfern 1976 zum Gesetz: Damit erhielten grundsätzlich alle von einer Gewalttat Betroffene, die einen Gesundheitsschaden erleiden, und Hinterbliebene Anspruch auf Leistungen.

So gilt es auch für die Entschädigung von Soldaten, Zivildienstleistenden, Impfgeschädigten, Opfern des Unrechts in der DDR und politischen Häftlingen im Ausland. Oft waren diese Tatbestände in eigenen Gesetzen geregelt, die auf das BVG und weitere Gesetze Bezug nahmen. Das historisch gewachsene Rechtsgebiet wurde damit immer umfangreicher und unübersichtlicher.

Zusammengefasst und modernisiert

Das führte dazu, dass viele Fachexpertinnen und -experten eine Zusammenführung des Sozialen Entschädigungsrechts forderten. Außerdem sollte es modernisiert und an veränderte gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden. Da es seinen Ursprung in der Fürsorge für Kriegsgeschädigte hatte, war es vor allem auf langfristige Hilfen ausgelegt. Insbesondere hinsichtlich der Opfer von Gewalttaten ist aber die Erkenntnis gewachsen, dass eine schnellere und zielgerichtetere Unterstützung nötig ist. Unmittelbarer Auslöser hierfür waren die Auswirkungen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016.

Neue Tatbestände

Außerdem lag der Schwerpunkt der Sozialen Entschädigung lange Zeit zu stark auf physischen Ereignissen. Psychische Gewalt, beispielsweise bei sexualisiertem Missbrauch oder der Vernachlässigung von Kindern, kann jedoch ebenso schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Eine Neufassung der Sozialen Entschädigung sollte daher auch solche Ereignisse angemessen behandeln. Sofortmaßnahmen können die Entstehung oder Verschlechterung einer psychischen Schädigung nach einem solchen traumatischen Ereignis verhindern. Auch eine Unterstützung bei der Teilhabe am Arbeitsleben oder im sozialen Umfeld spielt für Berechtigte eine große Rolle.

Diese Wünsche und Ziele mündeten in das Sozialgesetzbuch XIV als Kernstück des neuen Sozialen Entschädigungsrechtes. Mit den Schnellen Hilfen wurden niedrigschwellige und unbürokratische Unterstützungsangebote geschaffen, die ohne langwierige Prüfungen in Anspruch genommen werden können. In Traumaambulanzen kann eine schnelle psychotherapeutische Unterstützung erfolgen. Fallmanagerinnen und Fallmanager können Anspruchsberechtigten zudem dabei helfen, nötige Anträge zu stellen, und die Unterstützungsleistungen koordinieren.

Medien und Arbeitshilfen

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https://www.youtube.com/watch?v=EGtzfcUBWPI

Erklärfilm: Warum gibt es das Soziale Entschädigungsrecht?

Nach dem Zweiten Weltkrieg mussten in Deutschland mehr als vier Millionen Kriegsopfer versorgt werden. Das Bundesversorgungsgesetz wurde 1950 verabschiedet, um ihre und die Fürsorge der Opfer des Ersten Weltkrieges zu regeln. Über Jahrzehnte entwickelte sich das Gesetz weiter und wurde in einem eigenen Sozialgesetzbuch neu geregelt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in diesem Video.

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Nahaufnahme einer Hand; die Person füllt mit einem silbernen Kugelschreiber einen Antrag aus.

Antragsverfahren

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