Ein junger Bundeswehrsoldat steht vor einer Tafel.

Ehemalige Soldaten der Bundeswehr / Hinterbliebene

Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz

Nach dem Soldaten­versorgungs­gesetz (SVG) erhalten ehe­malige Soldatinnen und Soldaten der Bundes­wehr auf Antrag Ver­sorgung nach dem Bundes­versorgungs­gesetz, wenn sie eine Wehr­dienst­beschädigung erlitten haben. Eine Wehr­dienst­beschädigung ist eine gesund­heitliche Schädigung, die ins­besondere durch eine Wehr­dienst­ver­richtung, einen Un­fall während der Aus­übung des Wehr­dienstes oder die diesem Dienst eigen­tümlichen Verhält­nisse herbei­geführt worden ist.

Neben den Be­troffenen selbst können – je nach den Um­ständen des Einzel­falls – auch ihre Hinter­bliebenen, also Witwen und Witwer, Eltern oder Waisen, Ent­schädigungs­leistungen beantragen.

Nähere Informationen zu den möglichen Leistungen erhalten Sie hier.

Auskunft erteilt die Bundeswehrverwaltung.

 

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Ein Kontoauszug, auf dem der Betrag in Höhe von 4.470,35 Euro mit einem gelben Textmarker markiert wurde.

Entschädigung

Berechtigte sowie Hinterbliebene haben Anspruch auf anrechnungsfreie Leistungen. Das heißt, dass diese bei anderen Sozialleistungen als Einkommen unberücksichtigt bleiben.

Eine blonde Frau in Pflegekleidung unterhält sich mit einem Mann an der Tür eines Wohnhauses.

Pflege

Berechtigte haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie aufgrund anerkannter Schädigungen pflegebedürftig sind. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen.