
Ehemalige Soldaten der Bundeswehr / Hinterbliebene
Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
Aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben. Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die insbesondere durch eine Wehrdienstverrichtung, einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die diesem Dienst besonderen zugrunde liegenden Verhältnisse herbeigeführt worden ist. Gesetzliche Grundlagen sind das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) und das reformierte Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Beide sind im Januar 2025 in Kraft getreten.
Neben den Betroffenen können – je nach den Umständen des Einzelfalls – auch ihre Angehörigen und Hinterbliebenen Entschädigungsleistungen beantragen.
Nähere Informationen zu den möglichen Leistungen erhalten Sie hier sowie in einer Informationsbroschüre der Bundeswehr. Darüber hinaus kann ein Fallmanagement in Anspruch genommen werden, das koordinierend, begleitend und beratend durch das Wehrdienstbeschädigungsverfahren führt. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager informieren und beraten auch über mögliche Leistungen außerhalb des Soldatenentschädigungsgesetzes.
Weitere Auskünfte erteilt die Bundeswehrverwaltung, die für das Verfahren zur Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung und die Soldatenversorgung zuständig ist.