Ehemalige Soldaten der Bundeswehr / Hinterbliebene
Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
Nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten ehemalige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, wenn sie eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben. Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die insbesondere durch eine Wehrdienstverrichtung, einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.
Neben den Betroffenen selbst können – je nach den Umständen des Einzelfalls – auch ihre Hinterbliebenen, also Witwen und Witwer, Eltern oder Waisen, Entschädigungsleistungen beantragen.
Nähere Informationen zu den möglichen Leistungen erhalten Sie hier.
Auskunft erteilt die Bundeswehrverwaltung.