Ein junger Bundeswehrsoldat steht vor einer Tafel.

Ehemalige Soldaten der Bundeswehr / Hinterbliebene

Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz

Aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben. Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die insbesondere durch eine Wehrdienstverrichtung, einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die diesem Dienst besonderen zugrunde liegenden Verhältnisse herbeigeführt worden ist. Gesetzliche Grundlagen sind das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) und das reformierte Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Beide sind im Januar 2025 in Kraft getreten. 

Neben den Betroffenen können – je nach den Umständen des Einzelfalls – auch ihre Angehörigen und Hinterbliebenen Entschädigungsleistungen beantragen.

Nähere Informationen zu den möglichen Leistungen erhalten Sie hier sowie in einer Informationsbroschüre der Bundeswehr. Darüber hinaus kann ein Fallmanagement in Anspruch genommen werden, das koordinierend, begleitend und beratend durch das Wehrdienstbeschädigungsverfahren führt. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager informieren und beraten auch über mögliche Leistungen außerhalb des Soldatenentschädigungsgesetzes.

Weitere Auskünfte erteilt die Bundeswehrverwaltung, die für das Verfahren zur Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung und die Soldatenversorgung zuständig ist.

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Ein Kontoauszug, auf dem der Betrag in Höhe von 4.470,35 Euro mit einem gelben Textmarker markiert wurde.

Entschädigung

Berechtigte sowie Hinterbliebene haben Anspruch auf anrechnungsfreie Leistungen. Das heißt, dass diese bei anderen Sozialleistungen als Einkommen unberücksichtigt bleiben.

Eine blonde Frau in Pflegekleidung unterhält sich mit einem Mann an der Tür eines Wohnhauses.

Pflege

Berechtigte haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie aufgrund anerkannter Schädigungen pflegebedürftig sind. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen.