Infos zum Antragsverfahren
Unterstützung bei der Antragstellung
Für die praktische Durchführung der Sozialen Entschädigung sind die örtlichen Träger in den Bundesländern verantwortlich. Fallmanagerinnen oder Fallmanager helfen Ihnen bei der Antragstellung und können Sie im Verfahren unterstützen. Der erste Kontakt zu ihnen ist ohne Antrag möglich. Auch die ersten beiden Sitzungen in einer Traumaambulanz können zunächst ohne Formalitäten in Anspruch genommen werden. Beide Leistungen zählen zu den Schnellen Hilfen und sind Teil des sogenannten erleichterten Verfahrens, um Berechtigte schnell zu unterstützen.
Darüber hinaus bestehen ab dem 1. Januar 2024 auch Ansprüche auf Soziale Entschädigung, wenn eine Gewalttat durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verübt wird.
Prüfung im regulären Verfahren
Im regulären Verfahren wird geprüft, ob ein Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung besteht. Das ist der Fall, wenn eine Person eine gesundheitliche Schädigung durch ein schädigendes Ereignis erlitten und diese Schädigung zu einer dauerhaften Gesundheitsstörung geführt hat.
Zur Prüfung werden die Angaben der antragstellenden Person aufgenommen. Mit ihrer Einwilligung können außerdem Unterlagen von Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie der Sozialversicherung herangezogen werden, um den Sachverhalt entscheiden zu können. Das ärztliche Berufsgeheimnis wird dabei gewahrt. Da in der Regel eine Vielzahl an Stellen beteiligt ist und viele Auskünfte und Unterlagen eingeholt werden müssen, können Antragsverfahren ein Jahr und länger dauern.
Tat wird nicht infrage gestellt
Falls sich die Prüfung hinziehen sollte oder letztlich keine Leistung bewilligt werden kann, hat das nicht zwingend mit der Tat zu tun: Diese stellen die Träger der Sozialen Entschädigung in keiner Weise infrage. Es wird jedoch geprüft und festgestellt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Leistungen erfüllt sind oder nicht. Falls ein Antrag abgelehnt wird, können möglicherweise andere Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager sowie die Träger der Sozialen Entschädigung in den Bundesländern sind gut vernetzt und können weitere Angebote nennen, die eventuell infrage kommen.