Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste überarbeitet

Die überarbeitete und weiterentwickelte Fassung der Gemeinsamen Empfehlung zur Beauftragung von Integrationsfachdiensten wurde verabschiedet und tritt zum 1. August 2022 in Kraft. 

Mit ihrem Beratungs- und Unterstützungsangebot für Menschen mit Behinderungen und deren Arbeitgeber verfolgen Integrationsfachdienste (IFD) das Ziel, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dauerhaft zu sichern. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Nachhaltigkeit von Leistungen, auch im Sinne der Rehabilitationsträger.

Besonders für Menschen mit Behinderungen, die keine finanziellen oder technischen Leistungen benötigen, sondern eine individuelle Unterstützung auf dem Weg zu einem Beschäftigungsverhältnis oder am Arbeitsplatz, sind die Leistungen der IFD geeignet. Eine Beauftragung von IFD ist zum Beispiel zielführend, um Übergänge aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder aus anderen Leistungen zur Teilhabe zu begleiten oder Beschäftigungsverhältnisse zu sichern. Eine Schwerbehinderung muss dabei ausdrücklich nicht vorliegen.

Mit der Gemeinsamen Empfehlung (GE) werden einheitliche und verbindliche Kriterien zur Beauftragung der IFD durch die Rehabilitationsträger, zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten vereinbart. An der Überarbeitung der GE haben sich sowohl die Rehabilitationsträger und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) beteiligt und dazu beigetragen, die GE praxisnah zu gestalten.

So sind nun auch Anlässe für eine Beauftragung sowie Beauftragungswege beschrieben und mögliche Fragestellungen für die Beauftragung einer fachdienstlichen Stellungnahme formuliert.

Die Gemeinsame Empfehlung steht als Download auf der BAR-Website zur Verfügung unter www.bar-frankfurt.de > Publikationen > Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste