Aktuelles Urteil: Rücknahme einer Einstellungszusage
Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Klage eines Bewerbers mit Schwerbehinderung auf Entschädigung ab. Grund dafür war, dass nicht die Behinderung des Bewerbers, sondern das negative Ergebnis einer gesundheitlichen Untersuchung dazu führte, dass der Arbeitgeber die Einstellungszusage zurücknahm.