Aktuelles Urteil: Übernahme Schulungskosten
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Personalvertretung in einem Luftfahrtunternehmen selbst wählen darf, welches Schulungsformat sie bevorzugt. Das Unternehmen muss die dadurch entstehenden Kosten übernehmen, auch wenn diese höher sind als bei alternativen Schulungsformen.