Aktuelles Urteil: GSBV darf zu Betriebsversammlungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) auch an Betriebsversammlungen teilnehmen darf, wenn es im Betrieb keine eigene Schwerbehindertenvertretung gibt.