Mobil dank Kfz-Hilfe
Für viele Menschen mit Behinderungen bedeutet das eigene Auto Bewegungsfreiheit und Unabhängigkeit. Zum Beispiel für Yasmin Hrusch. Die Lehrerin lässt aktuell ein Auto (ähnlich wie im Bild links) umbauen.
„Ich brauche das Auto, um zu meiner Schule zu kommen“, erklärt Yasmin Hrusch. Die 41-Jährige unterrichtet Mathematik an der Erich-Kästner-Schule, einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum in Reutlingen mit Schwerpunkt Sprachförderung. Wegen einer rheumatischen Autoimmunerkrankung, die ihre Gelenke angreift, kann sie nur wenige Schritte laufen.
Bisher kam Yasmin Hrusch mit einem Serienfahrzeug mit handelsüblichen Extras zurecht. „Doch das ist für mich wegen der Einschränkungen in meinen Schultern nicht mehr bedienbar“, sagt sie. Sie kann das Lenkrad nicht mehr schnell genug drehen. Mittlerweile nutzt Yasmin Hrusch einen Elektrorollstuhl. Und der muss jetzt in das Auto passen, genauso wie das Unterrichtsmaterial für ihre Schülerinnen und Schüler, das die passionierte Lehrerin meist selbst zusammenstellt: „Ich bastle passgenaue Materialien für jedes Kind.“ Zeit also für einen neuen Wagen, damit sie weiterhin mobil ist und ihren Beruf ausüben kann. Denn neben dem Unterrichten verfasst sie noch sonderpädagogische Gutachten, für die sie in den Landkreisen Tübingen und Reutlingen unterwegs ist. Die Pädagogin wandte sich an einen Spezialisten für behinderungsgerechte Autoumbauten in ihrer Nähe.
Normalerweise wird ein behinderungsgerechtes Auto zunächst beim KVJS-Integrationsamt beantragt. Das veranlasst als Erstes ein kraftfahrttechnisches Eignungsgutachten beim TÜV oder der Dekra. Eventuell ist auch noch ein verkehrsmedizinisches Gutachten nötig. Liegen die Gutachten vor, schaltet das Integrationsamt seinen Technischen Beratungsdienst (TBD) ein. Der TBD prüft nötige Anpassungen an die Behinderung, empfiehlt passende Fahrzeugmodelle und hilft, einen geeigneten Umrüster für das Fahrzeug zu finden. Weil Yasmin Hrusch bereits einen Umrüster in ihrer Nähe kannte, ließ sie sich zunächst vor Ort beraten: „Ich durfte alles ausprobieren“, erklärt sie. „Das Ziel war, dass ich alles selbst machen kann.“ Letztendlich kam für sie nur eine Lenkung über einen Joystick in Frage, weil das ihrer Bewegungseinschränkung am besten entsprach. „Das war ein bisschen spooky, als sich das Lenkrad ohne Berührung drehte“, lacht sie. Auch die Blinker bewegen sich berührungslos. Das Kommando „Blinker links“ oder „Blinker rechts“ genügt.
„Ich wollte gerne einen VW Caddy als Plug-in-Hybrid, da ich auf ein umweltbewusstes Auto Wert lege“, betont die Pädagogin. Der TBD riet jedoch zu einem Benziner und der längeren Fahrzeug-Variante, falls später noch weitere Anpassungen nötig sein sollten. Der Wagen bekommt eine Rampe, über die der Elektrorollstuhl mittels Fernbedienung eingeladen werden kann. Auf der Fahrerseite kann Yasmin Hrusch ganz normal einsteigen. Die Anpassungen werden in ihren Führerschein eingetragen.
Von der Antragstellung bis zum fertigen Fahrzeug vergehen in der Regel einige Monate, auch abhängig von der Liefersituation und dem Aufwand für den behinderungsgerechten Umbau.
Aber das Warten lohnt sich, denn am Ende heißt es: freie Fahrt!
Die Kfz-Hilfe für schwerbehinderte Beamte und Selbstständige ist eine wichtige Leistung des Integrationsamtes: Die Betroffenen kommen sonst buchstäblich nicht vom Fleck.
Wer hat Anspruch auf KfZ-Hilfe?
Schwerbehinderte Menschen, für die es nicht möglich ist, ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle mit anderen Verkehrsmitteln zu erreichen, können KfZ-Hilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass die berufliche Nutzung des Fahrzeugs im Vordergrund steht.
Was genau wird gefördert?
Neben der Anschaffung eines Fahrzeugs kann Folgendes gefördert werden:
Wer fördert behinderungsgerechte Kfz?
Grundsätzlich der zuständige Rehabilitationsträger:
- Die Agentur für Arbeit ist zuständig für schwerbehinderte Personen, die weniger als 15 Versicherungsjahre bei der Rentenversicherung haben.
- Die Rentenversicherung ist zuständig für schwerbehinderte Personen, die mindestens 15 Versicherungsjahre haben.
- Die Berufsgenossenschaft ist zuständig, wenn die Schwerbehinderung die Folge eines Arbeitsunfalls ist.
- Das Integrationsamt ist zuständig für schwerbehinderte Beamte, da sie keinen eigenen Rehaträger haben, sowie für schwerbehinderte Selbstständige.
Übersicht
Eine Übersicht über die wichtigsten Rehabilitationsträger bietet die Seite Talentplus von REHADAT.
Talentplus LexikonWer es ganz genau wissen will
Nützliche Links
Ansprechpartner zum Thema Kfz-Hilfe
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