Liebe Leserinnen und Leser, liebe Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,

an Sie richtet sich die aktuelle Ausgabe des ZB-Digitalmagazins ganz besonders. Wussten Sie schon, dass sich die Fachkräftelücke laut Arbeitsmarktexperten des Deutschen Instituts der Wirtschaft reduzieren ließe, wenn Menschen mit Behinderung stärker in den Arbeitsmarkt integriert würden? Im Oktober 2023 waren rund 166.000 Menschen mit Behinderung arbeitslos, und das, obwohl etwas mehr als die Hälfte von ihnen über einen Berufs- oder Hochschulabschluss verfügt. Gleichzeitig beschäftigt ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keine Menschen mit Schwerbehinderung.

Um das zu ändern, hat die Bundesregierung das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes beschlossen, das verschiedene Maßnahmen vorsieht. Eine davon ist die Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die ab 2025 gilt. Was das Ziel der Ausgleichsabgabe ist und wofür die darüber eingenommenen Gelder eingesetzt werden, lesen Sie in unserem Beitrag „Ausgleichsabgabe: ja, bitte!“. 

Christoph Beyer erläutert die Arbeit der Inklusions- und Integrationsämter. Er berichtet auch zur Arbeit der EAA (ab Minute 1:52).

Arbeitgeber, die sich bei der Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines Menschen mit Behinderung unsicher sind, finden seit knapp zwei Jahren bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber entsprechende Beratung. Mit diesem Angebot will der Gesetzgeber ebenfalls die berufliche Teilhabe fördern und den Zugang zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erleichtern. Wie gut das gelingt, berichten drei Beraterinnen und Berater im Interview mit ZB. Wenn Sie regelmäßig die ZB lesen, kennen Sie diese bereits, denn zum Start der EAA hatten wir bereits das erste Mal mit ihnen gesprochen. Wir verraten an dieser Stelle schon einmal vorweg: Es läuft gut!

Wie Arbeitgeber Inklusion in ihre Betriebskultur integrieren und schon bei der Mitarbeitersuche und anschließend beim Onboarding Barrieren abbauen, erläutert der Beitrag „Personalprozesse inklusiv gestalten“. Hier finden Sie auch eine praktische Checkliste, die Sie auf dem Weg zur inklusiven Beschäftigung unterstützt.

Um dem Thema Inklusion mehr Gewicht zu geben, kann es für Arbeitgeber interessant sein, die Position des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers (IBAG) als eigenen Job auszuschreiben. Wir sprachen mit einem IBAG über seine Rolle und die Herausforderungen in der täglichen Arbeit. 

Weiterhin stellen wir Ihnen unsere Kurse für Personalverantwortliche vor – wir sprachen mit zwei Trainern, die seit vielen Jahren ihren Kursteilnehmern konkret erklären, wie sich die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aus dem SGB IX in der Arbeitspraxis umsetzen lassen.

Und zum Schluss lege ich Ihnen noch eine besondere Erfolgsgeschichte ans Herz. Unsere Titelgeschichte zeigt eindrücklich, dass Mitarbeiter mit Behinderung wertvolle und vor allem gleichwertige Leistungen erbringen können, wenn sie entsprechend ihren Bedürfnissen unterstützt werden. Dazu sind wir nach Chemnitz gereist, um in einem physiotherapeutischen Zentrum eine Arbeitgeberin zu besuchen, die mehrere Menschen mit Sehbehinderung und Hörbehinderung beschäftigt. Sie wurde dazu umfangreich vom Integrationsamt des Kommunalverbandes Sachsen beraten und erhielt Förderungen in verschiedenen Bereichen. Das Beispiel zeigt, wie viel möglich ist, wenn Arbeitgeber um- und weiterdenken. 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserem Schwerpunkt einmal mehr zeigen können, dass es in vielerlei Hinsicht ein echter Gewinn ist, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Und vor allem die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter Ihnen möchten wir mit unseren Informationen ermutigen und unterstützen, offen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu sein. Es lohnt sich.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre!
Herzlichst
Ihr 
Christoph Beyer

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