Willkommen im Amt, liebe SBV!

Ihr LVR-Inklusionsamt ist zuständig für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir verstehen uns als Partner für diesen Personenkreis und von Ihnen, liebe Vertrauenspersonen, als dessen Interessenvertretung, wie auch als Partner für Arbeitgeber. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und stellen uns hier einmal vor.

 
Christoph Beyer leitet das LVR-Inklusionsamt in Köln mit über 100 Mitarbeitenden.

Seminare, Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsvorhaben

Leitung: Timo Wissel

Das Kursprogramm des LVR-Inklusionsamtes richtet sich an Vertrauenspersonen und deren Stellvertretungen, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte. Jährlich finden etwa 130 Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz oder online statt, die von über 2.000 Teilnehmenden besucht werden. Das E-Learning-Angebot wird aktuell weiter ausgebaut. Das LVR-Inklusionsamt veröffentlicht Broschüren, Berichte, Handbücher und Arbeitshefte, betreibt eine informative Website, führt Fachveranstaltungen durch und ist auch auf verschiedenen Messen vertreten.

  • 123 Seminare im Jahr 2021
  • Vielzahl an Publikationen
  • Website des Inklusionsamtes
  • Digitalmagazine ZB Behinderung und Beruf und ZB Rheinland mit vielen Beispielen guter Praxis

Begleitende Hilfen und Kündigungsschutz

Leitung: Melanie Glücks

Das LVR-Inklusionsamt ist zuständig für finanzielle Förderungen an schwerbehinderte Beschäftigte sowie an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die bei den Kreisen, kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Kommunen angesiedelten Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die Kfz-Förderung. Das LVR-Inklusionsamt wie auch die Fachstellen übernehmen die Aufgabe des besonderen Kündigungsschutzes für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Vor Ausspruch der Kündigung muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Inklusionsamt stellen.

  • 2.860 Kündigungsverfahren im Jahr 2021
  • 172 neue Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze geschaffen im Jahr 2021
  • Fördervolumen etwa 46,2 Mio. Euro

Technischer Beratungsdienst

Leitung: Volker Boeckenbrink

Die Ingenieurinnen und Ingenieure des Technischen Beratungsdienstes beim LVR-Inklusionsamt unterstützen Arbeitgeber in allen Fragen rund um die Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Sie sind kompetente Ansprechpersonen für den Einsatz von Technologien, die ein selbständiges Arbeiten ohne fremde Hilfe ermöglichen. Dafür sind die Mitarbeiter des TBD auch vor Ort in den Betrieben und beraten und unterstützen.

  • 13 Ingenieurinnen und Ingenieure
  • 389 Betriebsbesuche im Jahr 2021

Inklusionsbegleitung und Inklusionsunternehmen

Leitung: Klaus-Peter Rohde

Die Inklusionsbegleitung wird vor allem durch die Integrationsfachdienste ausgeübt. Die IFD sind Beratungsstellen, die bei Fragen und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz informieren, beraten und unterstützen. Ihr Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung dauerhaft eine berufliche Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können. Bei der Beratung berücksichtigen die IFD gleichermaßen die Bedarfe der Arbeitnehmer*innen mit (Schwer‑)Behinderung sowie die betrieblichen Erfordernisse des Arbeitgebers. Inklusionsbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die einen besonderen sozialen Auftrag haben. Dieser soziale Auftrag besteht in der Beschäftigung, Qualifizierung und Vermittlung von Menschen, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind. Mindestens 30 Prozent ihrer Belegschaft beschäftigen sie auf neu geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.

  • 17 IFD im Rheinland
  • 250 Fachkräfte im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes
  • Beratungen für jährlich über 12.000 Personen mit Schwerbehinderung sowie deren Arbeitgeber
  • 155 Inklusionsbetriebe im Rheinland

Erhebung der Ausgleichsabgabe, Institutionelle Förderung und Haushalt

Leitung: Emel Öksüz

Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber einerseits motivieren, ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen. Andererseits schafft sie einen Ausgleich zwischen Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht, und Arbeitgebern, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht ausreichend nachkommen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Erfüllt ein Arbeitgeber diese Pflichtquote nicht, so hat er für jeden unbesetzten Arbeitsplatz eine monatliche gestaffelte Ausgleichsabgabe je nach Höhe der Quote zu entrichten.

  • 88 Mio. Euro im Jahr 2021 im Rheinland
  • 20 Prozent werden vom LVR-Inklusionsamt an den Ausgleichsfond des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgeführt

Kontakt zum LVR-Inklusionsamt

Ihr LVR-Inklusionsamt ist immer für Sie da. Melden Sie sich, wenn Sie Anliegen haben, entweder bei Ihren regionalen Ansprechpartnern oder beim Team Öffentlichkeitsarbeit und Seminare. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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