Der SBV zum 101. Geburtstag

Ein Ehrenamt mit Zukunft

101. Jubiläum der Schwerbehindertenvertretung

Seit 101 Jahren ist das Ehrenamt der Schwerbehindertenvertretung im ­Betrieb gesetzlich verankert. Treiber der Entwicklung waren zunächst die ­Kriegsversehrten der beiden Weltkriege. Heute helfen Kollegen und ­Kolleginnen schwerbehinderten Beschäftigten, ihre verbrieften Rechte ­einzufordern. Praktiker berichten aus dem Alltag.

Portraitfoto von Frau Bernt im Freien. Sie lächelt.
Halbtotale Herr Brings. Im Hintergrund eine Straßenbahn.
Portrait von Herrn Brings. Im Hintergrund eine Straßenbahn.

"Vertrauen ist das A und O"

Es kann einfach jeden treffen – und ganz schnell ist man nicht mehr zu hundert Prozent arbeitsfähig“, sagt Karl-Heinz Brings. Der Düsseldorfer war bis zum Sommer 2021 erste Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV, bei der Rheinbahn AG, den Verkehrsbetrieben in Düsseldorf. Mehr als zwanzig Jahre hat Brings den Job gemacht und viel gelernt, vor allem „Demut“, wie er erzählt. Das Ehrenamt der SBV, das Brings bei dem rheinischen Unternehmen mit fast 4.000 Mitarbeitern mit Leben füllen konnte, existiert bereits seit über hundert Jahren. 1920 wurden erste Regelungen im „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ zusammengefasst. In dem 1923 neugeschriebenen Gesetz heißt es in § 1: Jeder Arbeitgeber, der einen Arbeitsplatz besetzen will, ist verpflichtet, einen Schwerbeschädigten, der für diesen Arbeitsplatz geeignet ist, anderen Bewerbern vorzuziehen. In § 2 wird bereits das Amt der SBV beschrieben: [...] sofern in einem Betriebe wenigstens fünf schwerbeschädigte Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, haben sie für diese Aufgabe auf die Dauer eines Jahres einen Vertrauensmann zu bestellen, der tunlichst ein Schwerbeschädigter sein soll [...]. Das Gesetz galt allerdings nur für große Betriebe mit mindestens hundert Beschäftigten.

Noch kein Kündigungsschutz.

Der maßgebliche Grund für die Verabschiedung des Schwerbeschädigten-Gesetzes waren die rund 1,5 Millionen Kriegsversehrten, die nach dem Ersten Weltkrieg wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert wurden. Und es gelang, trotz diverser Wirtschaftskrisen, die „schwerbeschädigten“ Kriegsopfer in sehr großer Zahl in Arbeit zu bringen.
Großen Anteil an dem Erfolg der Integration von Menschen mit Behinderung hatten damals bereits die SBV. Der (damals noch) Vertrauensmann kümmerte sich in der Weimarer Republik um die Durchsetzung des Gesetzes und arbeitete mit dem vom Arbeitgeber bestellten Beauftragten im Interesse der Schwerbeschädigten zusammen. Diese Entwicklung wurde 1933 mit der Machtübernahme Adolf Hitlers brachial beendet. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Menschen mit Behinderung, Kriegsopfer ausgenommen, als „Parasiten am Volkskörper“ betrachtet. Vom 1933 verabschiedeten „Gesetz über die Verhütung erbkranken Nachwuchses“ bis zur Tötung „unwerten Lebens“ war es für die Nazis nur ein kleiner Schritt. 
 

Die SBV – ein langer Weg

Ziffer 1 im blauen Kreis.
1920

1920 – Einführung

1920 wurden erste Regelungen im „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ zusammengefasst. 

Ziffer 2 im blauen Kreis.
1933

1933

Die Entwicklung wurde 1933 mit der Machtübernahme Adolf Hitlers brachial beendet. 

Ziffer 3 im blauen Kreis.
1953

1953

Nach dem Zweiten Weltkrieg galt es abermals Millionen von Kriegsversehrten in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 1953 trat in der Bundesrepublik das „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ in Kraft. 

Ziffer 4 im blauen Kreis.
1961

1961

Acht Jahre später, im Jahr 1961, wurde das Schwerbeschädigtengesetz novelliert: Der Vertrauensmann hatte jetzt den „gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebsrates [...]“ und seine Amtszeit wurde auf vier Jahre erhöht. 

Ziffer 5 im blauen Kreis.
1974

1974

1974 wurde das „Schwerbeschädigtengesetz“ durch das „Schwerbehindertengesetz“ ersetzt. Im Vordergrund standen jetzt nicht mehr nur Kriegsversehrte und Opfer von Arbeitsunfällen, sondern alle Menschen mit Schwerbehinderung. Die Zahl der Aufgaben der SBV stiegen mit den Jahren immer weiter an – die Position sollte aufgewertet werden. 

Ziffer 6 im blauen Kreis.
1986

1986

Seit 1986 heißt das Amt Schwerbehindertenvertretung.

Ziffer 7 im blauen Kreis.
2001

2001

Seit 2001 sind die Belange der Behinderten im Sozialgesetzbuch IX geregelt, das seither ständig weiterentwickelt wurde. Auch die Beteiligungsrechte der SBV bei der Besetzung freier Stellen werden weiter ausgeweitet: Die Arbeitgeber müssen nun die SBV bereits beim Bewerbungsverfahren von Menschen mit Schwerbehinderung und bei der Prüfung, ob Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb beschäftigt werden können, beteiligen. Zudem hat die Unternehmensführung oder die Personalabteilung bei sich andeutenden Konflikten eines Beschäftigten mit Schwerbehinderung die SBV einzuschalten. 

Ziffer 8 im blauen Kreis.
2004

2004

Gleichzeitig achtet seit 2004 die SBV darauf, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements, kurz BEM, nachkommt. 

Ziffer 9 im blauen Kreis..
2009

2009

Ein weiterer Meilenstein auch für den Stellenwert der SBV sind die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 sowie die zwingende Beteiligung der SBV bei einer Kündigung. Das ist ein Paradigmenwechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende Teilhabe – die Rechte der Menschen mit Behinderung sind jetzt verbrieft.

Totale von Herrn Brings. Ein gepflasterter Weg. Im Hintergrund eine Straßenbahn.
Halbtotale von Herrn Brings. Ein gepflasterter Weg. Im Hintergrund eine Straßenbahn.

„Es gibt Behinderungen, die man nicht sehen kann.“

Auch wenn die Bedeutung der SBV in Unternehmen und Verwaltungen im Verlauf der vergangenen hundert Jahre weiter gestiegen ist, kämpfen Praktiker vor Ort immer noch gegen Vorurteile. So habe der Arbeitgeber von Karl-Heinz Brings anfangs gedacht, nur Rollstuhlfahrer seien behindert. „Das war immer schwierig, der Geschäftsführung zu erklären, dass es auch Behinderungen gibt, die man nicht sehen kann“, sagt Brings. Für den ehemaligen Schwerbehindertenvertreter war der Weg vorgezeichnet. Auch Vater und Opa Brings haben bei dem Düsseldorfer Verkehrsunternehmen gearbeitet, erzählt er. 1997 hat er dann das Ehrenamt der SBV übernommen, dass er bis 2021 innehatte.

Arbeit hat sich stark geändert. Die Arbeit insgesamt und die der SBV habe sich in seiner Zeit komplett geändert, sagt Brings. Früher hieß die SBV „Behindertenobmann“ und hatte wenige Aufgaben. Dann habe er immer öfter in Ausschüssen und Gremien gesessen und habe sich in das weite Feld der Fördergelder eingearbeitet. Hinzu kamen die täglichen Gespräche mit den Beschäftigten, in denen auch „viel Ballast abgeladen“ wurde. „Das Ehrenamt als SBV hat mir viel gegeben, vor allem als ich dann bei meiner Verabschiedung 2021 in viele dankbare Augen geschaut habe.“
 

Halbportrait von Frau Bernt innen. Im Hintergrund eine Fensterwand.
Halbportrait von Frau Bernt. Im Hintergrund eine Fensterwand.

Vernetzung hilft

Andrea Bernt, SBV und Personalrätin im Landratsamt im baden-württembergischen Böblingen, hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Die 54-Jährige ist bereits seit elf Jahren im Ehrenamt und plant auch weiterhin zu kandidieren. „Das macht mir einfach sehr viel Spaß“, sagt Bernt. Im Landratsamt wurden erst kürzlich vier neue Inklusionsstellen geschaffen, was einiges an Arbeit gewesen sei, so Bernt. Solch ein Erfolg sei aber sehr erfüllend. Bernt hatte zu Beginn des Ehrenamtes noch eine volle Stelle als Sachbearbeiterin. Sie wurde dann zu 50 Prozent freigestellt und mit der Senkung der Quote schließlich zu 100 Prozent – eine große Erleichterung. „Das ist auch gut so, denn ich will diesen Job gut machen“, erklärt Bernt. 

Inklusion ist Teamarbeit.

Personalamtsleiterin Judith Dengler, die gleichzeitig auch Inklusionsbeauftragte im Landratsamt ist, bestätigt das. Sie betont außerdem die tolle Teamarbeit im Inklusionsteam, das sich in den letzten Jahren neu aufgestellt hat. 
Die wichtigste Erkenntnis und Neuerung: Inklusion funktioniere nur gemeinsam. Der regelmäßige Austausch mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren sei wichtig. Dafür würden je nach Bedarf auch Teams zusammengestellt, beim BEM zum Beispiel anders als bei der Arbeitsplatzausstattung. Andrea Bernt betont außerdem, wie wichtig ihr der Austausch mit anderen Vertrauenspersonen sei. „Wir treffen uns regelmäßig, um uns über aktuelle Themen und Herausforderungen zu beraten“, erklärt sie. Auch der Integrationsfachdienst nehme an den Treffen gelegentlich teil. So bleibe man gut in Kontakt. 

Voller Hochachtung. Die Arbeit als Vertrauenperson macht Andrea Bernt so viel Freude, dass sie sich auch für die nächste Amtsperiode wieder zur Verfügung stellt. Auch ihre Stellvertretungen seien mit viel Spaß und Engagement bei der Sache, sagt Bernt. All jenen, die noch überlegen, ob das Ehrenamt etwas für sie sein könnte, gibt Bernt den Tipp, es einfach auszuprobieren. Es bedürfe zwar einiger Einarbeitung, aber dann sei es eine sehr erfüllende Aufgabe, bei der man viel bewirken könne. Zum 101. Geburtstag der SBV hat Bernt vor allem eines: „Hochachtung vor dem tollen Job, den alle Vertrauenspersonen jeden Tag machen.“ 

Portraitfoto von Frau Herdegen im Freien.
Portrait von Frau Herdegen im Freien. Sie lächelt.

Sich einfühlen können

"Manchmal ist es nur ein offenes Ohr, das man den Kollegen anbietet", sagt Alicia Herdegen. Die Busfahrerin ist SBV bei der VHH – Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein. Das Unternehmen betreibt über 650 Busse in Hamburg und Umgebung und beschäftigt knapp 2000 Mitarbeitende – die meisten davon Busfahrerinnen und Busfahrer. Herdegen sieht es als großes Plus, dass sie selbst Busse steuert und deshalb um die Sorgen, Probleme und Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen Bescheid weiß. Sie kennt die Belastungen, die eine sitzende Tätigkeit, Zeitdruck, Kundenkontakt, Schichtarbeit, stressiger Stadtverkehr und andere Aspekte mit sich bringen. 

Immer eine offene Tür

Ähnliches erzählt auch Wolfgang Barnickel, SBV und Betriebsratsvorsitzender bei der Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH in Kronach-Neuses. Das Unternehmen aus Oberfranken fertigt mit 1.800 Mitarbeitern Kunststoffteile für die Automobilindustrie im Drei-Schicht-Betrieb. Seine zwei Ämter sieht Barnickel nicht als Belastung, im Gegenteil. Das habe auch Vorteile, sagt er, weil man bessere Möglichkeiten habe, für die Beschäftigten etwas zu erreichen. Der gelernte Werkzeugmacher ist auch Meister im Fachgebiet Kunststoff-Kautschuktechnik und seit 1987 im Unternehmen. 1995 hatte Barnickel einen Wegeunfall, auf den ein fast dreijähriger Krankenhausaufenthalt folgte. Seitdem ist der Betriebsratsvorsitzende schwerbehindert mit einem GDB von 50 – er weiß also, worüber er spricht. Barnickel konnte den hilfesuchenden Kolleginnen und Kollegen oft seelischen Beistand, wie er es nennt, geben. „Das kann einen auch schon mitnehmen", erzählt er.

Wichtig für Barnickel: Er und seine zwei Stellvertretungen haben immer eine offene Tür. "Wir tun viel, um die Arbeitsplätze hier am Standort zu erhalten und haben eine gute Quote bei den Gleichstellungen bei der Arbeitsagentur", freut er sich. Rund hundert Mitarbeiter mit Schwerbehinderung arbeiten am Standort. Herausforderungen sieht der Praktiker generell mit dem wachsenden Leistungsdruck. "Es gibt immer weniger 'soziale' Arbeitsplätze, auf die man behinderte und auch einfach nur ältere Mitarbeiter setzen könnte", sagt er. So habe er sich Arbeitsplatzgestaltung im BMW-Werk in Regensburg angeschaut und war begeistert. "An der Bandstraße in Regensburg kann man bestimmt jeden unserer Schwerbehinderten mitarbeiten lassen." Das sei aber bei einem mittelständischen Betrieb ungleich schwerer. Trotz dieser täglichen Herausforderungen – Barnickel macht seinen Job als SBV sehr gerne. Die Dankbarkeit der Kolleginnen und Kollegen entschädige für manchen Ärger und schenke viel Freude.

Collage Portraits von Brings/Bernt/Herdegen

SBV in Zahlen

Die Schwerbehindertenvertretung musste wegen der Corona-Pandemie auf ein rundes Jubiläum verzichten, deshalb feiern wir "krumm": Seit 101 Jahre gibt es die Interessenvertretung mittlerweile verbrieft im Betrieb. Im „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ heißt es in §1: "Jeder Arbeitgeber, der einen Arbeitsplatz besetzen will, ist verpflichtet, einen Schwerbeschädigten, der für diesen Arbeitsplatz geeignet ist, anderen Bewerbern vorzuziehen. In §2 wird bereits das Amt der SBV beschrieben: [...] sofern in einem Betriebe wenigstens fünf schwerbeschädigte Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, haben sie für diese Aufgabe auf die Dauer eines Jahres einen Vertrauensmann zu bestellen, der tunlichst ein Schwerbeschädigter sein soll [...]."

0 1920

Wurde die SBV eingeführt

0 1

SBV gibt es pro Betrieb

0 4

Jahre dauert eine Amtsperiode

Portraitfoto von Herrn Brings. Er lächelt. Im Hintergrund eine Straßenbahn.

„Das war immer schwierig, der Geschäftsführung zu erklären, dass es auch Behinderungen gibt, die man nicht sehen kann“

Karl-Heinz Brings, ehemals SBV bei der Düsseldorfer Rheinbahn
Portraitfoto von Frau Bernt im Freien. Sie lächelt

„Meine Hochachtung vor dem tollen Job, den alle Vertrauenspersonen jeden Tag machen.“

Andrea Bernt, SBV beim Landratsamt Böblingen
Portraitfoto von Frau Herdegen im Freien. Sie lächelt.

"Man muss mit Herzblut an die Sache herangehen, dann kann man den Menschen wirklich helfen!"

Alicia Herdegen, SBV bei der VHH

Gemeinsam. Einfach. Mehr. Dialog.

Podcast zur beruflichen Inklusion und Teilhabe

Folge: 101 Jahre SBV - ein Grund zum Feiern!

ZB Magazin im Gespräch mit Erika Ullmann-Biller von der Polizei NRW und Klaus-Peter Rohde vom LVR-Inklusionsamt zum "krummen" Jubiläum 101 Jahre SBV, warum sie es feiern, was sie sich für die Zukunft wünschen, und welche Herzensmomente sie in ihrer täglichen Arbeit erleben.

Professionelles Tischmikrofon

101 Jahre SBV - ein Grund zum Feiern!

Kollage aus zwei Portraitbildern: Erika Ullmann-Biller und Klaus-Peter Rohde.

Das Ehrenamt als Vertrauensperson für Menschen mit Schwerbehinderung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe – und oftmals auch echte Herzensangelegenheit. Die Herausforderungen in der täglichen Arbeit, den Blick auf die künftige Entwicklung des Ehrenamts in Zeiten von Digitalisierung und Pandemie und die Wünsche zu 101 Jahre SBV – diese und andere Themen haben wir mit Erika Ullmann-Biller von der Polizei NRW und Klaus-Peter Rohde vom LVR in der aktuellen Ausgabe des Podcasts zu beruflicher Teilhabe und Inklusion diskutiert.

Sie können das Transkript des Podcasts auch herunterladen.

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