Neue Regeln – mehr Vereinheitlichung
Der Deutsche Bundestag hat das Teilhabestärkungsgesetz verabschiedet, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Regelungen sind vielfältig.
ZB beschreibt die für die Arbeit der Integrationsämter wichtigsten Neuerungen. Sie treten überwiegend am 1. Januar 2022 in Kraft.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Nach wie vor ist die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung schwierig. Fast 44.000 Arbeitgeber in Deutschland, die beschäftigungspflichtig sind, beschäftigen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen. Um dem entgegenzuwirken, werden die neuen „Einheitlichen Ansprechstellen“ eingerichtet. Sie sollen Arbeitgeber proaktiv ansprechen, beraten und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung gewinnen. Sie stehen für eine unabhängige Beratung zur Verfügung und sind den Arbeitgebern bei Anträgen bei den zuständigen gesetzlichen Leistungsträgern behilflich. Als Träger der Einheitlichen Ansprechstellen kommen u. a. die Integrationsfachdienste in Betracht, die im Auftrag der Integrationsämter schon seit vielen Jahren gute Kontakte zu den Arbeitgebern aufgebaut haben.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Neu beim BEM ist, dass die Beschäftigten beim BEM-Gespräch mit dem Arbeitgeber zukünftig eine Vertrauensperson der eigenen Wahl hinzuziehen können. Das kann auch eine Schwerbehindertenvertretung sein, es besteht aber freie Wahl.
Das sagen die Arbeitgeber
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist ein Gewinn und Business-Case – das haben sehr viele Unternehmen erkannt. Dabei werden sie mit komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und einer Förderlandschaft mit vielen unterschiedlichen Leistungsträgern konfrontiert. Trägerunabhängige Inklusionslotsen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch das Dickicht des Förderdschungels führen, fehlten bisher. Mit den „einheitlichen Ansprechstellen“ wurde endlich eine Rechtsgrundlage hierfür geschaffen.
Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Die Wahlversammlung im vereinfachten Verfahren kann während einer pandemischen Lage zukünftig auch digital stattfinden. Weiterhin wird nun auch eine Briefwahl ermöglicht. Das war bisher nur bei den förmlichen Wahlen möglich.
Kfz-Beihilfe
Leistungen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung gehören zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Auch die Integrationsämter erbringen neben den Rehabilitationsträgern solche Leistungen. Der seit 1991 geltende Bemessungsbetrag wurde bereits deutlich auf 22.000 Euro erhöht. Die Kosten der behinderungsgerechten Zusatzausstattung können weiterhin im vollen Umfang übernommen werden.
Das sagen die Arbeitnehmer
Als DGB begrüßen wir die neuen Ansprechstellen. Engagierte Unternehmen brauchen niedrigschwellige Unterstützung bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, da es viele verschiedene Angebote gibt. Darüber hinaus ist es aber wichtig, dass mehr Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht ernst nehmen. Wir fordern deshalb zusätzlich die Erhöhung der Beiträge zur Ausgleichsabgabe.