Mehrere Hände kommen zusammen

Gemeinsam. Einfach. Mehr. Wir.

Wir berichten aus unserer täglichen Arbeit und zeigen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVR-Inklusionsamtes: Was treibt uns an? Aufgaben, Motivation und Geschichten stellen wir Ihnen, anstelle des klassischen Editorials, an dieser Stelle zusammen.

In dieser Ausgabe im Porträt: Matthias Otto

Matthias Otto

Ein Mann mittleren Alters mit kurzen graumelierten Haaren und Bart lächelt freundlich in die Kamera. Er trägt ein weißes Oberhemd mit hellblauen Streifen.

Abteilung: Begleitende Hilfen, Kündigungsschutz

Menschen mit Behinderung haben es trotz guter Qualifikation oft schwerer als Menschen ohne Behinderung, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu behaupten. Das erlebt auch Matthias Otto in seiner Berufspraxis beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) immer wieder. Der Diplom-Verwaltungswirt arbeitet seit 2022 beim LVR-Inklusionsamt und ist dort zuständig für

  • Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung,
  • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, darunter
    • Förderung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen nach § 15 Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (§ 15 SchwbAV),
    • behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätten und
  • Schulungen der Schwerbehindertenvertretungen und Interessenvertretungen.

„Es sind die individuellen Fallkonstellationen, die meine Arbeit so spannend machen“, antwortet Matthias Otto auf die Frage, was ihm an seiner Arbeit besonders gefällt. Egal ob im Bereich Kündigungsschutz oder im Förderbereich – es seien immer ganz individuelle Fälle, die sich nicht nach Schema F lösen ließen. Der passionierte Verwaltungsfachmann sieht das aber nicht als Belastung, sondern als Ansporn, mit jedem konkreten Fall die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu fördern. Meist gelingt das nachhaltig - bei den Zuschüssen zur Gründung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zum Beispiel, aber auch bei den Förderungen zur behinderungsgerechten Ausgestaltung von Arbeitsstätten. Aufgrund der Bindungsfrist müssen geförderte Arbeitgeber den betreffenden Arbeitsplatz 30 Monate mit Beschäftigten mit Behinderung besetzen. „In der Regel sind nach Ablauf dieser Zeit die Stellen noch mit denselben Beschäftigten besetzt“, berichtet Matthias Otto lächelnd. Es freue ihn jedes Mal sehr, wenn er sehe, dass die Förderung funktioniere und Benachteiligungen abgebaut würden. „Ich hoffe sehr, dass die Schwerbehindertenvertretungen durch die Schulungen in den Betrieben gestärkt werden und dass dadurch ein Umdenken stattfindet“, betont Matthias Otto.

Gerade den Austausch mit den Schwerbehindertenvertretungen (SBV) im Rahmen der Schulungen, in denen er als Referent tätig ist, mag der gebürtige Westfale sehr. „Es ist immer wieder spannend zu sehen, wie der Gesetzgeber etwas vorsieht und wie die SBV oder der Betriebsrat es in der Praxis umsetzt“, erzählt Matthias Otto mit einem Augenzwinkern. Grundsätzlich böten die Gesetze einen guten Schutz und eine angemessene Förderung für Menschen mit Behinderungen, nur die Formulierung sei manchmal sehr bürokratisch. Nicht zuletzt hier kommen aber auch die neuen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ins Spiel, die zum Beispiel beim Ausfüllen komplizierter Formulare unterstützen können und die Arbeitgeber ausführlich und individuell beraten.

In seiner Freizeit packt Matthias Otto gern an. Neben regelmäßigem Sport im Fitnessstudio nutzt er einen Teil seines Urlaubs dazu, um Jugendfreizeiten zu betreuen. „Für 40 bis 60 Leute das Frühstück vorzubereiten und zu kochen ist zwar körperlich anstrengend, dafür macht es aber den Kopf frei“, findet Matthias Otto. Er jedenfalls tankt dabei auf und hat danach wieder neue Energie, sich in seinem Beruf für die Gleichberechtigung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung einzusetzen.

Welche drei Worte beschreiben Sie am besten?

Matthias Otto – Mitarbeiter in der Abteilung Begleitende Hilfen, Kündigungsschutz

1.

Wissbegierig

2.

Offen

3.

Entscheidungsfreudig

Kontakt


Matthias Otto

Mitarbeiter der Abteilung Begleitende Hilfen, Kündigungsschutz

+49 (0) 221 809-5374
matthias.otto@lvr.de

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