Zwei Arbeitnehmer sitzen vor einem Laptop

Einer für (fast) Alles

Die Integrationsfachdienste, kurz IFD, sind zentrale Akteure in der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung – sie leisten Beratung und Begleitung und vieles mehr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber und werden durch die neuen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiter gestärkt.

Seit 2000 sind die IFD in Deutschland gesetzlich verankert (§§ 192 ff. SGB IX) und aus der beruflichen Teilhabe nicht mehr wegzudenken. Es gibt sie aber schon viel länger – die ersten IFD wurden vor über 40 Jahren eingerichtet. Sie beraten Menschen mit Behinderungen, deren Arbeitgeber, aber auch Angehörige, betriebliche Integrationsteams und weitere Funktionsträger. Dieses umfassende Angebot und Knowhow führte auch zu der Entscheidung, dass in vielen Bundesländern die neu gegründeten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) unter anderem auch bei den IFD angesiedelt werden (siehe Artikel auf den folgenden Seiten).

Berufsbegleitende Hilfen

Doch wie sieht das ganz konkret aus? Die berufsbegleitenden Hilfen können persönliche oder psychosoziale Hilfen umfassen. Die IFD informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten und insbesondere über die Förderungsmöglichkeiten nach dem SGB IX. Außerdem beraten sie in Fragen des behinderungsgerechten Arbeitseinsatzes von Menschen mit Schwerbehinderung und betreuen diese am Arbeitsplatz. Sie vermitteln und unterstützen, wenn es Fragen bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung gibt.

Die IFD sollen nach ihrem gesetzlichen Auftrag …

  • die Fähigkeiten der ihnen zugewiesenen schwerbehinderten Menschen bewerten und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessensprofil erarbeiten;
  • die Bundesagentur für Arbeit bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen unterstützen;
  • die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher begleiten;
  • geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt akquirieren und vermitteln;
  • Menschen mit Schwerbehinderung auf Arbeitsplätze vorbereiten;
  • Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz begleitend betreuen;
  • Vorgesetzte und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld informieren;
  • für eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung Sorge tragen;
  • als Ansprechpartner für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Verfügung stehen.

IFD beraten und begleiten …

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Auszubildende mit Schwerbehinderung
    Ziel ist die Sicherung des Arbeits- und ­Ausbildungsverhältnisses
     
  • Rehabilitanden und Rehabilitandinnen
    Ziel ist die Vermittlung in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
     
  • Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf
    Ziel ist berufliche Orientierung und anschließend der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt
     
  • Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
    Ziel ist es, Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen und/oder fortzuführen

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Editorial

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In Deutschland leben schätzungsweise 800.000 Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS), was etwa einem Prozent der Bevölkerung entspricht. Vielfach sind sie nicht in regulären Beschäftigungsverhältnissen. ZB berichtet über Prespektiven und Möglichkeiten.

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