BEM-Prämie vergeben
Das LVR-Inklusionsamt vergibt jährlich Prämien für ein vorbildliches BEM an fünf Unternehmen und Dienststellen. BEM bedeutet "Betriebliches Eingliederungsmanagement" und ist ein wichtiger Baustein der Teilhabe am Arbeitsleben. Lesen Sie hier zu den fünf Prämierten des Jahres 2022.
BEM-Prämie
in aller Kürze
Transparenz und Anschaulichkeit
K.A. Schmersal GmbH & Co. KG
Die K.A. Schmersal GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Wuppertal ist ein weltweit tätiger Hersteller von Sicherheits-Schaltgeräten und -Systemen. Darüber hinaus entwickelt und fertigt das Unternehmen, das in der zweiten und dritten Generation von der Gründerfamilie geleitet wird, Schaltgeräte für die Industrieautomation und die Aufzugtechnik. Es bestehen ein gewählter Betriebsrat, eine gewählte Schwerbehindertenvertretung sowie eine gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die gemeinsame Grundlage zur Durchführung von BEM-Verfahren stellt die Gesamtbetriebsvereinbarung zum BEM dar. Die Aspekte, die nach der Sichtung der Bewerbungsunterlagen besonders positiv herauszustellen sind, sind die Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen und betrieblichen Angeboten zur Eingliederung sowie das BEM-Team. In der Gesamtbetriebsvereinbarung wird neben dem Ablauf des Verfahrens insbesondere auf die Einleitung der Maßnahmen eingegangen, wobei beispielhaft Möglichkeiten genannt werden, die als Maßnahme im Rahmen des BEM in Betracht gezogen werden können. Dies bietet Transparenz gegenüber den BEM-Berechtigten und macht das Verfahren anschaulicher. Zudem enthält die Gesamtbetriebsvereinbarung einen eigenen Paragraphen, der die Zusammensetzung des Teams erläutert.
Die Betriebsvereinbarung zum BEM der K.A. Schmersal GmbH & Co. KG ist in 2013 in Kraft getreten und stellt vor diesem Hintergrund auf den zum damaligen Zeitpunkt das BEM regelnden Paragraphen ab. Eine Aktualisierung ist bisher nicht erfolgt. Gleichwohl sind die Bewerbungsunterlagen ansonsten jedoch überzeugend und eine Prämierung daher trotzdem gerechtfertigt. Dem Betrieb wird nahegelegt, seine Vereinbarung zu aktualisieren und auf den seit der BTHG-Reform einschlägigen Paragraphen § 167 SGB IX abzustellen.
Die K.A. Schmersal GmbH & Co. KG hat eine Quote von Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung von 7,98 % (Stand 2020) und erfüllt damit die gesetzliche Quote der Beschäftigungspflicht.
Evaluation sorgt für Weiterentwicklung
LVR-Klinikum Essen
Das LVR-Klinikum Essen ist eine psychiatrische Fachklinik mit derzeit 928 Mitarbeitenden. Es bestehen ein gewählter Personalrat sowie eine gewählte Schwerbehindertenvertretung.
Die gemeinsame Grundlage zur Durchführung von BEM-Verfahren stellt das Vereinbarte Konzept zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement dar. Die Aspekte, die nach der Sichtung der Bewerbungsunterlagen besonders positiv herauszustellen sind, sind die Kontrolle und Wirkung der Maßnahmen sowie die Analyse der Wirkung über den Einzelfall hinaus. Im vereinbarten Konzept regelt ein eigener Punkt den Ablauf sowie den Zeitraum, in dem die Evaluation stattfindet. Die Ergebnisse der Evaluation werden einmal jährlich anonymisiert veröffentlich und die daraus resultierenden Erkenntnisse für das Betriebliche Gesundheitsmanagement genutzt.
Das LVR-Klinikum Essen hat eine Quote von Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung von 7,52 % (Stand 2020) und erfüllt damit die gesetzliche Quote der Beschäftigungspflicht.
Da es sich beim LVR-Klinikum Essen um einen Eigenbetrieb mit einem eigenen Konzept zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement handelt, kann es trotz seiner Zugehörigkeit zum Landschaftsverband Rheinland prämiert werden.
Ausgezeichnete Darstellung des BEM
Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH
Die Firmengruppe EABG besteht aus der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH, einem Tochterunternehmen der Stadt Essen, sowie der Arbeit und Bildung Essen GmbH und der Bfz-Essen GmbH. Die Firmengruppe und deren Marken umfassen eine große Bandbreite an Leistungen im Bereich der Beschäftigungsförderung und Qualifizierung. Es bestehen ein gewählter Betriebsrat sowie eine gewählte Schwerbehindertenvertretung.
Die gemeinsame Grundlage zur Durchführung von BEM-Verfahren stellt die Betriebsvereinbarung zum BEM dar. Die Aspekte, die nach der Sichtung der Bewerbungsunterlagen besonders positiv herauszustellen sind, sind die Darstellung der gemeinsamen Grundlage sowie der Ziele, der Umgang mit dem Datenschutz sowie die Darstellung des Ablaufs und der Organisation. Als Anlage zur Betriebsvereinbarung ist ein Schaubild des Ablaufs eines BEM-Verfahrens beigefügt, das nicht nur die einzelnen Schritte benennt, sondern darüber hinaus die jeweils erforderlichen Dokumente sowie verantwortlichen Akteure deutlich macht. Dies bietet Transparenz gegenüber den BEM-Berechtigten und macht das Verfahren anschaulicher.
Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH hat eine Quote von Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung von 7,14 % (Stand 2020) und erfüllt damit die gesetzliche Quote der Beschäftigungspflicht.
Eingliederungsplan schafft Übersicht
Stadtverwaltung Dormagen
Die Stadt Dormagen ist mit seinen 65.000 Einwohner*innen eine mittelgroße Stadt im Rheinland, die ca. 1.200 Mitarbeitende beschäftigt. Es bestehen ein gewählter Personalrat, eine gewählte Schwerbehindertenvertretung sowie eine Gleichstellungsbeauftragte.
Die gemeinsame Grundlage zur Durchführung von BEM-Verfahren stellt die Dienstvereinbarung dar. Die Aspekte, die nach der Sichtung der Bewerbungsunterlagen besonders positiv herauszustellen sind, sind die Darstellung der gemeinsamen Grundlage und Ziele sowie die Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen und betrieblichen Angeboten zur Eingliederung. Sowohl in der Dienstvereinbarung als auch im Einladungsschreiben und einer Mitarbeitendeninformation werden die Grundlagen und Ziele des BEM genannt. Anhand eines Eingliederungsplans kann die Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen genau dokumentiert werden. Durch eine Vorlage für Gesprächsprotokolle wird diese Dokumentation zusätzlich ergänzt.
Die Stadtverwaltung Dormagen hat eine Quote von Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung von 7,65 % (Stand 2020) und erfüllt damit die gesetzliche Quote der Beschäftigungspflicht.
Ziele klar kommunizieren
Stadtverwaltung Königswinter
Königswinter ist eine Kommune mit fast 500 Beschäftigten. Es bestehen ein gewählter Personalrat sowie eine gewählte Schwerbehindertenvertretung.
Die gemeinsame Grundlage zur Durchführung von BEM-Verfahren stellt die Gesamtbetriebsvereinbarung zum BEM dar. Die Aspekte, die nach der Sichtung der Bewerbungsunterlagen besonders positiv herauszustellen sind, sind die Bekanntmachung der Inhalte und Ziele des BEM, die Einbindung interner und externer Beteiligten sowie die Dokumentation und Analyse der Wirkung über den Einzelfall hinaus. Zur Bekanntmachung des BEM wird das Verfahren mithilfe einer Präsentationsvorlage in Team-Meetings unterschiedlicher Bereiche sowie bei Führungskräften vorgestellt. Die Dienstvereinbarung enthält einen Paragraphen, der die internen und externen Beteiligten nennt und zudem darauf eingeht, in welchen Fällen sie herangezogen werden können. Zur Verbesserung des Verfahrens findet quartalsweise ein Austausch der Steuerungsgruppe statt, bei dem die Wirkung über den Einzelfall eines BEM-Verfahrens hinaus analysiert wird.
Die Stadtverwaltung Königswinter hat eine Quote von Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung von 10,66 % (Stand 2020) und erfüllt damit die gesetzliche Quote der Beschäftigungspflicht.
Da es sich beim LVR-Klinikum Essen um einen Eigenbetrieb mit einem eigenen Konzept zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement handelt, kann es trotz seiner Zugehörigkeit zum Landschaftsverband Rheinland prämiert werden.
Kurz erklärt: BEM-Prämie
Der LVR vergibt seit 2007 Prämien für die beispielhafte Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und unterstützt Arbeitgebende bei der BEM-Umsetzung mit Fortbildungen und Beratung. Das BEM ist Bestandteil der Prävention. Alle Unternehmen sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet, sich aktiv um die Vermeidung von betriebsbedingten Erkrankungen sowie die Wiedereingliederung von längerfristig oder häufig erkrankten Mitarbeitenden zu kümmern. Behinderungen und frühzeitige Verrentungen sollen so vermieden werden. Die Prämierungen stammen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen entrichten müssen, wenn sie – entgegen der gesetzlichen Fünf-Prozent-Quote pro 20 Arbeitsplätze – keine oder zu wenige Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Das LVR-Inklusionsamt setzt diese Mittel für die Förderung von Inklusion im Arbeitsleben ein.
Mehr finden Sie auf der Website des LVR-Inklusionamtes.
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Birgit Werth