Wieder Lohnsubventionen für WfbM-Beschäftigte
28.000 Menschen mit Behinderungen profitieren auch 2021 von einem Programm des Bundes, durchgeführt vom KVJS-Integrationsamt. Vom 1. bis 30. September sind Anträge möglich.
Auch die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) haben unter den Auswirkungen der Coronakrise gelitten. Doch die Menschen mit Behinderungen, die in den Werkstätten arbeiten, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Daher subventioniert das KVJS-Integrationsamt im Auftrag des Bundes wie schon 2020 ihre Löhne. Vom 1. bis zum 30. September können die WfbM die Lohn-Unterstützung für ihre Mitarbeiter beim KVJS-Integrationsamt beantragen.
Zahlreiche Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) mussten in der Zeit des Lockdowns coronabedingt ihre Beschäftigten nach Hause schicken, was bei diesen zu erheblichen Lohneinbußen führte. Betroffen sind über 28.000 Menschen mit Behinderungen. Anders als Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen sie kein Kurzarbeitergeld. Der Bund hat deshalb Mittel zur Verfügung gestellt, um die Lohnkürzungen abzumildern. Für Baden-Württemberg sind dies in diesem Jahr rund zwölf Millionen Euro. So können rund 80 Prozent des Werkstatt-Lohns erhalten bleiben.
Weiterführende Informationen
Auf der Website des KVJS finden Sie weitere Informationen rund um Lohnsubventionen für WfbM-Beschäftigte.
Website KVJS