EAA: So funktioniert's in Baden-Württemberg
Martin Weiland ist der Sonderbeauftragte zur Umsetzung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im April informierte er sich über die EAA in Baden-Württemberg.
Alle Informationen zu Behinderung und Arbeit gebündelt bei einem Ansprechpartner: Das bekommen die Arbeitgeber bei den neu eingeführten Einheitlichen Ansprechstellen. Sie informieren proaktiv oder auf Anfrage über Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen samt den verschieden Fördermöglichkeiten.
Wo die EAA angesiedelt sind, entscheidet jedes Bundesland selbst. Im April informierte sich der neu ernannte Sonderbeauftragte im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Begleitung der Einführung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, Ministerialdirigent Martin Weiland, über die Vorgehensweise in Baden-Württemberg. Hier hat sich das KVJS-Integrationsamt für die Integrationsfachdienste (IFD) als Träger der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber entschieden. Die IFD sind als kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der beruflichen Teilhabe vor Ort gut mit Arbeitgebern wie Rehabilitationsträgern vernetzt.
Auf Einladung des KVJS-Integrationsamtes kamen als dessen wichtige Partner Vertreterinnen und Vertreter der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung und der Arbeitgeberverbände, vertreten durch das Bildungswerk der Wirtschaft mit dem neuen Sonderbeauftragten zum Informations- und Austauschtreffen im Tagungshaus Pforzheim Hohenwart zusammen.
Netzwerke weiter ausbauen
Es wurde ein interessierter und interessanter Austausch. Im Mittelpunkt der Diskussion: Ausbau der Netzwerke zur beruflichen Teilhabe und Optimierung der Koordination. Rehabilitationsträger und KVJS-Integrationsamt verfügen zwar über eine ganze Palette von wirksamen Unterstützungsmöglichkeiten zur beruflichen Teilhabe, aber ein Grundproblem ist, dass diese immer noch viel zu wenig bekannt sind – vor allem bei kleineren Arbeitgebern.
Um das zu ändern, wurde beim Bildungswerk der Wirtschaft eine „Kontakt- und Koordinierungsstelle EAA“ eingerichtet. Sie will über die Arbeitgeberverbände, Kammern von Handel und Gewerbe und Innungen deren Mitglieder für das Thema inklusive Beschäftigung sensibilisieren. Denn im Zuge des immer weiter zunehmenden Arbeitskräftemangels gewinnen Menschen mit Behinderungen als Mitarbeiter zunehmend an Attraktivität. EAA-Fachberaterinnen und -berater verschiedener Integrationsfachdienste konnten denn auch einige erfolgreiche Beispiele aus der EAA-Praxis präsentieren – unter anderem mit einem neuen Film aus der Reihe „Beschäftigung mit Handicap“. (Siehe Artikel auf der folgenden Seite).
Text: Monika Kleusch
EAA: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber bei den IFD
Wer sich dafür interessiert, Menschen mit Behinderungen einzustellen, ist bei den Integrationsfachdiensten (IFD) richtig. Sie informieren und unterstützen bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und den entsprechenden Fördermöglichkeiten. Sie sind außerdem auch Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA).
Enge Partner der EAA sind vor allem die örtlichen Arbeitsagenturen, die Jobcenter und die Rehabilitationsträger. Sie verfügen zudem über ein Netzwerk mit den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Bildungswerken der Wirtschaft sowie den regionalen Arbeitgeberverbänden, Innungen, kommunalen Stellen zur Wirtschaftsförderung und anderen Beratungsnetzwerken mit Wirtschaftsnähe.
► Mehr Infos und einen kurzen Erklärfilm zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber finden Sie hier.
► Die baden-württembergischen Integrationsfachdienste/Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber finden Sie hier.