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Kurz notiert …

In den ZB-Kurzmeldungen lesen Sie die relevanten, aktuellen Themen zum Thema Inklusion und Teilhabe im Beruf.

Mehr Reha-Anträge

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat ihren Teilhabeverfahrensbericht 2023 veröffentlicht. Er verzeichnet für 2022 einen Anstieg der Anträge auf Leistungen zur Reha und Teilhabe um 4,4 Prozent auf etwa 3 Millionen im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer verlängert. 84 Prozent der Anträge wurden vollständig oder teilweise bewilligt. Über ein Viertel der 1.162 Reha-Träger, die ihre Zahlen gemeldet haben, entschieden über Widersprüche, 53 Prozent fielen zugunsten der Leistungsberechtigten aus. Den Bericht können Sie von der Website der BAR herunterladen.

 

Diskriminierungsfreies Gesundheitswesen im Blick

Ein Bündnis aus Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung und der Behindertenhilfe hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BGM) einen Aktionsplan für ein diskriminierungsfreies Gesundheitswesen vorgelegt. Er enthält 150 Einzelmaßnahmen mit konkreten Vorschlägen für einen eigenen Aktionsplan des BGM, der bis zum Sommer 2024 stehen soll. Ein Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt im barrierefreien Zugang zu allen Einrichtungen des Gesundheitswesens – sowohl baulicher Art als auch Kommunikation und Information betreffend.

Altersdiskriminierung im Ausnahmefall gerechtfertigt

Sucht eine Person mit Behinderung eine persönliche Assistenz zur Unterstützung im Alltag, darf sie sich bei der Einstellung auf eine bestimmte Altersgruppe beschränken. Laut EuGH ist die damit verbundene Altersdiskriminierung gerechtfertigt. Im Vordergrund stehe der Schutz des Rechts auf Selbstbestimmung behinderter Menschen. Geklagt hatte eine 50-Jährige, die sich erfolglos auf die Stellenausschreibung einer Studentin mit Behinderung beworben hatte. Diese hatte sich ausdrücklich an Bewerberinnen zwischen 18 und 30 Jahren gerichtet.

Urteil des EuGH

 

Inklusionsbarometer der Aktion Mensch erschienen

Das elfte Inklusionsbarometer der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Instituts zeigt: Auf dem deutschen Arbeitsmarkt herrscht nach wie vor keine Gleichberechtigung. Zwar ist die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung 2022 auf einen Tiefstwert gesunken, sie liegt allerdings mehr als doppelt so hoch wie die allgemeine Quote. Und: Fast jedes vierte der 175.000 Unternehmen in Deutschland, die dazu verpflichtet sind, beschäftigt keine Menschen mit Behinderung, sondern zahlt die Ausgleichsabgabe. Die Studie finden Sie auf der Website der Aktion Mensch.

 

ICF-Klassifikation etabliert ganzheitliche Sichtweise

Die Abkürzung ICF steht für International Classification of Functioning, Disability and Health (deutsch: Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Etabliert wurde diese Einordnung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2001. Grund war, eine ganzheitlichere Sichtweise auf Gesundheit beziehungsweise Krankheit und Behinderung zu schaffen. Mehr Informationen sowie ein Erklärvideo zu den Inhalten, Zielen und Vorteilen der ICF-Klassifikation finden Sie online.

Neuer Ratgeber: Mit CED im Job

Menschen mit chronisch-entzündlicher Darmerkrankung (CED) möchten und brauchen auf Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu verzichten. Auf der „REHADAT Wissen“-Website erhalten sie umfangreiche Informationen rund um die Erkrankung sowie praxisnahe Tipps und weiterführende Adressen. Auch Unternehmen bietet die Publikation aus der Ratgeber-Reihe nützliche Orientierung. Die Inhalte reichen von sogenannten weichen Faktoren zur Gestaltung des Arbeitsalltags und der Teamkultur über Arbeitsorganisation und Wiedereingliederung bis zur Übersicht von Förderungsangeboten und Hilfsmitteln. 

 

App zur Teilhabeberatung auch als Video

Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe beantwortet die App „Teilhabeberatung" – jetzt auch per Video. Das Angebot der Fachstelle für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) informiert schnell und unkompliziert über Beratungsangebote und Unterstützungsformen. Die User können Wunschtermine für persönliche, telefonische oder Video-Beratung auswählen. Auch in Gebärdensprache und Leichter Sprache sind die Inhalte abrufbar. Die kostenlose App gibt es hier zum Herunterladen sowie in den jeweiligen Stores für iOS- und Android-Geräte.

Bußgeld für Unternehmen aufgehoben

Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihres Personals durch Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen. Kommen sie dem nicht nach, mussten sie bis Ende 2023 mit einem Bußgeld rechnen. Diese Auflage gibt es nun nicht mehr. Schon in der Vergangenheit wurden kaum Bußgelderhebungen verhängt, wie ZEIT ONLINE auf Nachfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfahren hat. Lediglich in einem Fall sei 2022 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Zu einer Bußgeldzahlung kam es nicht. Die Neuerung wird teilweise kritisiert.

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