Stichwort: begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist eine Kernaufgabe der Inklusions- und Integrationsämter. Was sich dahinter verbirgt, wo es mehr Infos gibt und was das mit dem Abc-Fachlexikon zu tun hat, lesen Sie hier.
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist quasi der Grundstein der Arbeit der Inklusions- und Integrationsämter. Sie umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um die Teilhabe im Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft von Menschen mit Schwerbehinderungen zu sichern und um Kündigungen zu vermeiden.
Was soll mit der Begleitenden Hilfe erreicht werden? Menschen mit Schwerbehinderung sollen
- in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
- an Arbeitsplätzen beschäftigt werden, an denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll einsetzen und sogar weiterentwickeln können,
- befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.
Die begleitende Hilfe ist im § 185 Absatz 1 SGB IX geregelt.
Aber was bedeutet das konkret? Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und Menschen mit Behinderungen, fachliche Beratung und die psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste. Das Integrationsamt soll außerdem darauf Einfluss nehmen, dass Schwierigkeiten bei der Beschäftigung verhindert oder beseitigt werden.
Das können viele ganz verschiedene Unterstützungen sein, hier haben wir einige für Sie aufgeführt. Speichern Sie die Bilder ganz einfach ab: Rechtsklick aufs Bild und "Speichern unter" auswählen. So haben Sie sie immer griffbereit.
Die Leistungen im Überblick
Mehr Infos
… zu den Aufgaben der Integrations- und Inklusionsämter finden Sie auf den jeweiligen Websites.
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