Illustration einer Frau, die von den Händen mehrerer Menschen getragen wird

Stichwort: begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist eine Kernaufgabe der Inklusions- und Integrationsämter. Was sich dahinter verbirgt, wo es mehr Infos gibt und was das mit dem Abc-Fachlexikon zu tun hat, lesen Sie hier.

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist quasi der Grundstein der Arbeit der Inklusions- und Integrationsämter. Sie umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um die Teilhabe im Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft von Menschen mit Schwerbehinderungen zu sichern und um Kündigungen zu vermeiden.

Was soll mit der Begleitenden Hilfe erreicht werden? Menschen mit Schwerbehinderung sollen

  • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
  • an Arbeitsplätzen beschäftigt werden, an denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll einsetzen und sogar weiterentwickeln können,
  • befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.
Die begleitende Hilfe ist im § 185 Absatz 1 SGB IX geregelt.

Aber was bedeutet das konkret? Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und Menschen mit Behinderungen, fachliche Beratung und die psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste. Das Integrationsamt soll außerdem darauf Einfluss nehmen, dass Schwierigkeiten bei der Beschäftigung verhindert oder beseitigt werden.

Das können viele ganz verschiedene Unterstützungen sein, hier haben wir einige für Sie aufgeführt. Speichern Sie die Bilder ganz einfach ab: Rechtsklick aufs Bild und "Speichern unter" auswählen. So haben Sie sie immer griffbereit. 

Die Leistungen im Überblick

Grafik zu den Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung in Form einer Tabelle. Die Leistungen sind in zwei Bereiche aufgeteilt, die persönlichen Hilfen und die finanziellen Leistungen. — Im Bereich der persönlichen Hilfen sehen die Leistungen Beratung und Betreuung bei persönlichen Herausforderungen bei Arbeitsplatzproblemen und bei Konflikten mit Kolleginnen und Kollegen/Vorgesetzten vor. Außerdem wird die psychosoziale Betreuung aufgeführt, sowie Beratung bei Gefährdung des Arbeitsplatzes, bei Fragen in Zusammenhang mit der Schwerbehinderung und bei Umsetzungen. Im Bereich der finanziellen Leistungen werden technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, Leistungen zur Selbstständigkeit, Wohnungshilfen, Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft, Fort- und Weiterbildungen, Zusatzausbildungen, Hilfe in besonderen Lebenslagen und unterstützte Beschäftigung aufgeführt.

Grafik zu den Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung in Form einer Tabelle. Die Leistungen sind in zwei Bereiche aufgeteilt, die persönlichen Hilfen und die finanziellen Leistungen. — Im Bereich der persönlichen Hilfen sehen die Leistungen Beratung und Betreuung bei persönlichen Herausforderungen bei Arbeitsplatzproblemen und bei Konflikten mit Kolleginnen und Kollegen/Vorgesetzten vor. Außerdem wird die psychosoziale Betreuung aufgeführt, sowie Beratung bei Gefährdung des Arbeitsplatzes, bei Fragen in Zusammenhang mit der Schwerbehinderung und bei Umsetzungen. Im Bereich der finanziellen Leistungen werden technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, Leistungen zur Selbstständigkeit, Wohnungshilfen, Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft, Fort- und Weiterbildungen, Zusatzausbildungen, Hilfe in besonderen Lebenslagen und unterstützte Beschäftigung aufgeführt. © BIH

Grafik zu den Leistungen an Arbeitgebende in Form einer Tabelle. Die Leistungen sind in vier Bereiche aufgeteilt, Beratung, finanzielle Leistungen, Zuschüsse und Prämien. — A) Beratung kann erfolgen bei: a) der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes, b) der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, c) allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, d) einer psychosozialen Beratung bei besonderen Problemen und e) Information über Lösungsmöglichkeiten. — B) Finanzielle Leistungen werden erbracht: a) zur Schaffung neuer und behinderungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte und b) bei Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind. — C) Zuschüsse können gezahlt werden: a) zu Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener und b) zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, wenn diese für die Zeit der Ausbildung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gleichgestellt sind. — D) Prämien können zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements ausgezahlt werden.

Grafik zu den Leistungen an Arbeitgebende in Form einer Tabelle. Die Leistungen sind in vier Bereiche aufgeteilt, Beratung, finanzielle Leistungen, Zuschüsse und Prämien. — A) Beratung kann erfolgen bei: a) der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes, b) der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, c) allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, d) einer psychosozialen Beratung bei besonderen Problemen und e) Information über Lösungsmöglichkeiten. — B) Finanzielle Leistungen werden erbracht: a) zur Schaffung neuer und behinderungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte und b) bei Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind. — C) Zuschüsse können gezahlt werden: a) zu Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener und b) zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, wenn diese für die Zeit der Ausbildung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gleichgestellt sind. — D) Prämien können zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements ausgezahlt werden. © BIH

Grafik zu Unterstützungsmöglichkeiten an das betriebliche Inklusionsteam. SBV, Inklusionsbeauftragte und Betriebsrat beziehungsweise Personalrat werden unterstützt durch Bildungs- und Informationsangebote, Beratung im Einzelfall, Beratung bei der Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung, Beratung bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements und durch Mithilfe zur Lösung von Konflikten. Freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen können als Träger eines Integrationsfachdienstes an der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen beteiligt werden und dafür finanzielle Leistungen erhalten.

Grafik zu Unterstützungsmöglichkeiten an das betriebliche Inklusionsteam. SBV, Inklusionsbeauftragte und Betriebsrat beziehungsweise Personalrat werden unterstützt durch Bildungs- und Informationsangebote, Beratung im Einzelfall, Beratung bei der Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung, Beratung bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements und durch Mithilfe zur Lösung von Konflikten. Freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen können als Träger eines Integrationsfachdienstes an der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen beteiligt werden und dafür finanzielle Leistungen erhalten. © BIH

Grafik zu den Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung in Form einer Tabelle. Die Leistungen sind in zwei Bereiche aufgeteilt, die persönlichen Hilfen und die finanziellen Leistungen. — Im Bereich der persönlichen Hilfen sehen die Leistungen Beratung und Betreuung bei persönlichen Herausforderungen bei Arbeitsplatzproblemen und bei Konflikten mit Kolleginnen und Kollegen/Vorgesetzten vor. Außerdem wird die psychosoziale Betreuung aufgeführt, sowie Beratung bei Gefährdung des Arbeitsplatzes, bei Fragen in Zusammenhang mit der Schwerbehinderung und bei Umsetzungen. Im Bereich der finanziellen Leistungen werden technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, Leistungen zur Selbstständigkeit, Wohnungshilfen, Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft, Fort- und Weiterbildungen, Zusatzausbildungen, Hilfe in besonderen Lebenslagen und unterstützte Beschäftigung aufgeführt. © BIH

Grafik zu den Leistungen an Arbeitgebende in Form einer Tabelle. Die Leistungen sind in vier Bereiche aufgeteilt, Beratung, finanzielle Leistungen, Zuschüsse und Prämien. — A) Beratung kann erfolgen bei: a) der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes, b) der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, c) allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, d) einer psychosozialen Beratung bei besonderen Problemen und e) Information über Lösungsmöglichkeiten. — B) Finanzielle Leistungen werden erbracht: a) zur Schaffung neuer und behinderungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte und b) bei Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind. — C) Zuschüsse können gezahlt werden: a) zu Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener und b) zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, wenn diese für die Zeit der Ausbildung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gleichgestellt sind. — D) Prämien können zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements ausgezahlt werden. © BIH

Grafik zu Unterstützungsmöglichkeiten an das betriebliche Inklusionsteam. SBV, Inklusionsbeauftragte und Betriebsrat beziehungsweise Personalrat werden unterstützt durch Bildungs- und Informationsangebote, Beratung im Einzelfall, Beratung bei der Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung, Beratung bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements und durch Mithilfe zur Lösung von Konflikten. Freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen können als Träger eines Integrationsfachdienstes an der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen beteiligt werden und dafür finanzielle Leistungen erhalten. © BIH

Mehr Infos

… zu den Aufgaben der Integrations- und Inklusionsämter finden Sie auf den jeweiligen Websites.

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