In den ZB-Kurzmeldungen lesen Sie die relevanten, aktuellen Themen zum Thema Inklusion und Teilhabe im Beruf.
Kurzmeldungen der Ausgabe 1-2023
Promovieren
Promotionsnetzwerk
Die Informationsplattform PROMI – Promotion inklusive richtet sich an Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sich für Fragen rund um die Promotion interessieren. Hier können sie sich mit anderen Promovierenden oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern austauschen und vernetzen sowie über Forschungsergebnisse, Handlungshilfen und Best-Practice-Beispiele informieren. Die Website entstand im Rahmen eines Praxis- und Forschungsprojekts der Universität zu Köln und wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
LWL Messe
Inklusion entfaltet Werte!
Die 5. LWL-Messe der Inklusionsunternehmen ist der größte Treffpunkt in der Region für Inklusionsunternehmen und solche, die es werden wollen, für Menschen mit und ohne Behinderung, für Entscheiderinnen und Entscheider aus dem öffentlichen Dienst und der Wirtschaft sowie für alle Interessierten aus der Region. Sie findet am 15. März 2023 ab 9 Uhr in der Messe Dortmund statt.
Die fünfte Auflage des erfolgreichen Formats bietet Raum zur Entfaltung von Chancen, Werten, Ideen und der eigenen Persönlichkeit. Alle Praktikumsplatz-, Ausbildungsplatz- oder Arbeitsplatzsuchenden können sich auf dem Stellenmarkt der Inklusionsbetriebe von Fachleuten beraten lassen oder mögliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber direkt kennenlernen. Das vielfältige Vortrags- und Seminarprogramm informiert über alles Wissenswerte zum Thema Inklusion am Arbeitsplatz.
Seien Sie ein Teil davon und engagieren Sie sich für eine offene und inklusive Gesellschaft!
Erweitertes Budget für Ausbildung in WfbM
Erweitertes Budget für Ausbildung in WfbM
Bereits zum 1. Januar 2022 wurde der persönliche Geltungsbereich des Budgets für Ausbildung erweitert. Seitdem können auch Personen, die bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) tätig sind, noch ein Budget für eine Ausbildung aufnehmen. Möglich sind eine reguläre betriebliche oder eine Fachpraktiker-Ausbildung. Das ist für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.
Zum 1. Januar 2023 wurde das Betreuungsrecht reformiert. Es orientiert sich nun stärker am Wunsch der betreuten Personen sowie an ihrem mutmaßlichen Willen. Weitere Punkte sind ihre Stärkung vor Gericht, mehr Mitsprache bei der Auswahl von Betreuenden sowie eine Einschränkung der Betreuungsbereiche. Für Berufsbetreuende gilt eine Registrierung, Ehrenamtliche ohne familiäre oder persönliche Bindung müssen Fachkenntnisse nachweisen. Es gibt keine Zwangssterilisationen mehr. Einen Überblick über die Neuerungen bietet die Website der Aktion Mensch.
Per App zum rollstuhlgerechten WC
Per App zum rollstuhlgerechten WC
Mithilfe der App WheelMate finden Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, unkompliziert barrierefreie Toiletten und Behindertenparkplätze – an mehr als 35.000 Standorten in 45 Ländern. Sie ist somit auch ein nützlicher Begleiter auf Reisen. Da die App interaktiv angelegt ist, können Nutzerinnen und Nutzer die angesteuerten Orte bewerten sowie weitere rollstuhlgerechte WCs und Parkplätze hinzufügen. Unter Angabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail können Sie die App WheelMate kostenfrei herunterladen.
Digitalisierung erleichtert Inklusion
Digitalisierung erleichtert Inklusion
Immer mehr Unternehmen sehen im Einsatz von neuen Technologien eine große Chance, zusätzliche Jobs für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Das ergab eine repräsentative Online-Befragung des Kölner Instituts der Deutschen Wirtschaft unter 1.226 Unternehmen. Dabei haben es insbesondere größere sowie technisch affine Betriebe leichter, mithilfe ihres Know-hows Software-Anwendungen so anzupassen und zu entwickeln, dass sie auch von Menschen mit Handicap leicht bedient werden können.
Hinzuverdienstgrenzen angepasst
Hinzuverdienstgrenzen angepasst
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann seit 1. Januar 2023 deutlich mehr hinzuverdienen. Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze nun rund 35.650 Euro, bei voller Erwerbsminderung rund 17.820 Euro. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt wird. Ausführliche Infos hält die Website der Deutschen Rentenversicherung bereit. Hier können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren, um sicherzugehen, bevor Sie einen Nebenjob aufnehmen.
Werkstättenmesse
Werkstätten:Messe zeigt Perspektiven
Die Werkstätten:Messe findet vom 19. bis 22. April 2023 in Nürnberg statt. Sie zeigt, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Rolle einnehmen können und welche Leistungen und Visionen hinter dem Begriff Inklusion stehen. Die Messe bietet ein vielfältiges Programm: Neue interessante Angebote und Produkte werden gezeigt, Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte vorgestellt und Ausbildungsmöglichkeiten und Konzepte präsentiert. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung zeigen außerdem gemeinsam mit Partnern aus Industrie und Wirtschaft, wie Arbeitsprozesse gestaltet werden können, damit Inklusion möglich ist. Darum herum gibt es ein Rahmenprogramm mit zahlreichen Fachvorträgen und einem Karriere:Forum. Auch das bayerische ZBFS-Inklusionsamt ist mit einem Stand vertreten. Mehr Infos finden Sie auf der Website der Messe.
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