Eine Frau im Rollstuhl hält einen großen Hund im Arm.

Assistenz auf vier Pfoten

Süß und flauschig, ruppig und struppig – Hunde sind schon seit Jahrtausenden für viele Menschen treue Begleiter. Doch sie können viel mehr: Als Assistenzhunde unterstützen sie Menschen mit Behinderungen im Alltag und sind deshalb auch am Arbeitsplatz oft mit dabei. ZB berichtet.

Jackie beruhigt ihr junges Frauchen bei Panikattacken. Ruffles Herrchen hat Multiple Sklerose, deshalb hebt der junge Rüde heruntergefallene Gegenstände auf und dient als Stütze. Paula kann für ihr rollstuhlfahrendes Frauchen Türen öffnen und Lichtschalter betätigen und Lucy ist ein Blindenführhund. Alle vier Vierbeiner sind Assistenzhunde und unterstützen Menschen mit ganz unterschiedlichen Schwerbehinderungen und Beeinträchtigungen. Sie sind immer dabei und kompensieren Einschränkungen ihrer jeweiligen Halterinnen und Halter. Doch fragt man nach, bei Vereinen und den Hundehaltenden selbst, dann sind sie oft viel mehr als das. „Die Hunde sind auch ein Türöffner zur gesellschaftlichen Teilhabe“, sagt beispielsweise die Gründerin des Assistenzhundevereins VITA e.V., Tatjana Kreidler. Die Tiere sorgen für Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit und sind deshalb viel mehr als nur „Hilfsmittel“ zum Zweck.

Rechtlich gesehen sind sie allerdings genau das: Hilfsmittel. In Deutschland gibt es verschiedene rechtliche Vorgaben rund um Assistenzhunde. Im neuen Teilhabestärkungsgesetz von 2021 wurden Regelungen über Assistenzhunde festgelegt (§§ 12e bis 12l BGG, auch „Assistenzhundegesetz“ genannt). Öffentliche Stellen und Betreiber von Einrichtungen für den allgemeinen Publikumsverkehr dürfen nun Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt nicht mehr verweigern. Das gilt, soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Ab 2023 soll es auch eine staatliche Prüfung für Assistenzhunde geben, um mögliche Risiken besser abschätzen und kontrollieren zu können. Solange es diese nicht gibt, kann nur geschätzt werden, wie viele der treuen Helfer es in Deutschland gibt.

Die Assistenzhunde sind zwar keine Leistung aus dem Förderkatalog der Inklusions- und Integrationsämter, denn die Förderung übernehmen andere Träger. Sie sind jedoch oft am Arbeitsplatz mit dabei – und ein wichtiger Teil der beruflichen Teilhabe. 

Die Aufwendungen für einen Assistenzhund können mit etwa 150 Euro monatlich bezuschusst werden.

Hund am Arbeitsplatz? Geht das?

Am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin immer zustimmen, wenn ein Hund an den Arbeitsplatz mitgenommen werden möchte. Ausnahme ist, wenn der Hund beispielsweise unabdingbar ist, damit Beschäftigte ihren Arbeitsplatz erreichen (wie bei Blindenführhunden) oder wenn der Hund als Hilfsmittel anerkannt ist. Das trifft auf Assistenzhunde zu.

Das ist geregelt im Teilhabestärkungsgesetz, §§ 12e bis 12l BGG, auch „Assistenzhundegesetz“ genannt. Öffentliche Stellen und Betreiber von Einrichtungen für den allgemeinen Publikumsverkehr dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt nicht verweigern. Das gilt, soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.

Gibt es beispielsweise Allergiker*innen vor Ort, so muss abgewägt oder eine Lösung gefunden werden, die für alle passt. Schauen Sie dazu auch das Video unten an.

 

 

Die Anschaffungskosten für einen ausgebildeten Hund liegen aktuell bei durchschnittlich rund 25.000 Euro. Bei Blindenführhunden übernehmen die Kosten in der Regel die Krankenkassen und tragen auch Lebenshaltungskosten bis ca. 177 Euro monatlich. Bei anderen Assistenzhunden ist die Lage nicht so eindeutig und es wird von Fall zu Fall entschieden, ob ein Hund beziehungsweise dessen Finanzierung möglich ist. Voraussetzung ist aber, dass ohne den Hund die Einschränkungen durch die Erkrankung oder Behinderung erheblich sein müssen.

Neben finanziellen und rechtlichen Aspekten sind auch die psychologischen Vor- und Nachteile erheblich. Ein Assistenzhund verändere laut Aussage von Trainerinnen und Trainern das Leben von vielen Menschen dramatisch zum Besseren. Wenn jedoch der Hund beispielsweise verstirbt, kann das große Lücken hinterlassen, die nicht ohne weiteres gefüllt werden können. Trotzdem sind die positiven Auswirkungen bei vielen Menschen mit Behinderungen so groß, dass von den meisten potenziellen Halterinnen und Haltern in Kauf genommen wird, dass ein Menschenleben deutlich länger ist als ein Hundeleben und ein Assistenzhund eben auch mit Schmerz verbunden sein kann. Am Ende überwiegt immer sehr deutlich der Nutzen – und, wie ausnahmslos alle Assistenzhundehalterinnen und -halter bestätigen: die Verbundenheit, die Zuneigung, die Freude.

Assistenzhunde sollen kein Hindernis sein

Die Gesetzgebung sieht vor, dass Assistenzhunde überall hin mitgenommen werden dürfen. Da dies aber noch nicht überall bekannt und akzeptiert ist, wurde von der Organisation „Pfotenpiloten“ ein Imagevideo gedreht: „Assistenzhund willkommen!“

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