Nahaufnahme zweier Hände auf einer Laptop-Tastatur

Gedämpfter Optimismus beim KVJS-Integrationsamt

Der Geschäftsbericht 2021/22 mit Zahlen, Daten und Fakten ist erschienen. Im zweiten Coronajahr stand 2021 weiterhin die Sicherung von Arbeitsplätzen und Löhnen von Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt sowie der Erhalt der Inklusionsfirmen in Baden-Württemberg.

Die gute Nachricht vorweg: Die Ausgleichsabgabe, aus der das KVJS-Integrationsamt seine Leistungen finanziert, ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr leicht um fünf Millionen Euro auf 108,75 Millionen Euro gestiegen. Damit ist es weiterhin möglich, die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen zu sichern. Dazu flossen im Jahr 2021 insgesamt 19,30 Millionen Euro an Arbeitgeber und weitere 10,12 Millionen Euro an die 89 baden-württembergischen Inklusionsbetriebe.

Bislang zeigt sich die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Baden-Württemberg stabil. So sank trotz schwieriger Konjunkturlage durch die Folgen der Corona-Pandemie die Zahl der Neuanträge zur Zustimmung zur Kündigung um fast 400: von 2.896 im Jahr 2020 auf 2.505 im Jahr 2021⁠. Auch die bisherigen Zahlen für das gerade abgelaufene Jahr 2022 stimmen das KVJS-Integrationsamt vorsichtig optimistisch.

Teilhabeperspektiven für wesentlich behinderte Menschen

Weiter auf Erfolgskurs ist das KVJS-Integrationsamt mit seinem Programm „Arbeit inklusiv“ für die berufliche Teilhabe wesentlich behinderter Menschen. Nach einem coronabedingten Rückgang der Vermittlungszahlen der Zielgruppe auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zogen die Vermittlungen mit 243 Personen 2021 wieder an, nachdem sie im Vorjahr auf 205 eingebrochen waren. Insgesamt fanden seit 2005 durch das Programm und seine Vorläufer mehr als 5.600 wesentlich behinderte Menschen eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Und sie behalten sie auch: Die Nachhaltigkeitsquote liegt bei 88 Prozent.

Mit 1.739 wesentlich behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leisten die 89 Inklusionsunternehmen in Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Teilhabe der Zielgruppe. Die Inklusionsfirmen wurde auch im zweiten Jahr der Pandemie durch das KVJS-Integrationsamt mit Mitteln aus dem Corona-Teilhabefonds des Bundes gestützt. Auch die Werkstätten für behinderte Menschen mussten zum Teil wegen Corona schließen. Die Lohneinbußen der Beschäftigten mit Behinderungen wurden darum auch 2021 durch das Integrationsamt mit Bundesmitteln kompensiert.

Neuer Arbeitgeberservice: die EAA

Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) hat das 2021 in Kraft getretene Teilhabestärkungsgesetz eine neue Aufgabe für die Integrationsämter geschaffen. In Baden-Württemberg hat das Integrationsamt diese Aufgabe den Integrationsfachdiensten (IFD) übertragen. Die IFD sind an 35 Standorten vertreten und haben 2021 insgesamt 10.210 (schwer)behinderte Menschen und ihre Arbeitgeber beraten und unterstützt.

Als EAA sollen Integrationsfachdienste verstärkt auch proaktiv informieren, beraten und unterstützen zu den Themen Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie stehen Arbeitgebern hierbei als trägerunabhängige Lotsen zur Verfügung. Nicht zuletzt unterstützen sie bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.

Geschäftsbericht auf der KVJS-Homepage

Den Geschäftsbericht 2021/2022 „Zahlen – Daten – Fakten zur Arbeit des Integrationsamts“ können Sie hier herunterladen oder bestellen.

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