Was sind eigentlich „Inklusionsbeauftragte“?

Inklusionsbeauftragte sind auf Arbeitgeberseite das „Pendant“ und damit persönliche und kompetente Ansprechpartner für die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebsrat, den Personalrat oder die Mitarbeitervertretung. Damit wird sichergestellt, dass die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite eine Ansprechperson haben, die sich mit den Fragenstellungen rund um Behinderung und Beruf auskennt.

Was das konkret bedeutet, welche Aufgaben sich daraus ergeben und welche positiven Auswirkungen das für das Miteinander im Betrieb hat? Einfach anschauen – der Erklärfilm „Inklusionsbeauftragte“ bündelt kompakte Infos – knapp und kompetent.

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Editorial

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Sonja Kleinert und Alexander Metelmann schauen zusammen auf einen PC-Bildschirm.

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Das ZB Digitalmagazin ist die virtuelle Variante der Printausgabe der „ZB Behinderung und Beruf“: Seit mehr als 40 Jahren stellt das Magazin Informationen, Arbeitshilfen und Praxisbeispiele rund um das Thema berufliche Teilhabe bereit.

Ein junger Mann mit Down-Syndrom serviert einen Kaffee. Er lacht.
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