Christoph Beyer, Leiter des LVR-Inklusionsamtes

Herzlich willkommen

... zur digitalen Rheinland-Ausgabe der „ZB Behinderung und Beruf“!

Die Zeitschrift „ZB Behinderung und Beruf“ informiert Arbeitgeber*innen und Menschen mit Behinderung seit über 30 Jahren über Inklusion im Beruf. Herausgeberin ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH). Die ZB Rheinland als regionaler Einleger in der „ZB“ ist Ihnen sicherlich bekannt.

Gerne möchten wir Sie mit unserem neuen Onlineformat und seinen digitalen Möglichkeiten nun noch besser und zeitgemäßer informieren.

Die Printausgabe der „ZB Rheinland“ stellen wir ab Herbst 2021 ein. Damit handeln wir bewusst auch nachhaltig – die Mittel, die wir einsparen für Druck und Versand investieren wir in unsere Inhalte.

In dieser Ausgabe allerdings setzen wir noch auf beide Wege – analog und digital beschäftigt sich das Magazin mit Inklusionsbetrieben im Rheinland. Wie vielfältig diese Betriebe über alle Branchen verteilt sind, wie eine Gründung funktioniert und warum sich das Modell für alle lohnt, lesen Sie im Heft und hier. Viel Spaß beim Scrollen!

Ihr Christoph Beyer
Leiter des LVR-Inklusionsamtes

Erklärfilm Inklusionsbetriebe

Auf dem Umriss der Karte vom Rheinland ist die Zahl 147 zu lesen. Dies ist die Anzahl der Inklusionsbetriebe im Rheinland.

Unternehmen mit sozialem Auftrag

Inklusionsbetriebe im Rheinland

Im Rheinland gibt es aktuell rund 150 Inklusionsunter­nehmen, die in besonderem Maße Menschen mit Behinderung beschäftigen. Die Betriebe sind über alle Branchen verteilt – von der Groß­küche und Gastronomie über Hand­werk und Industrie bis zu Betrieben der Logistik und IT. 

In den letzten Jahren stieg die Anzahl der Arbeits­plätze für Menschen mit Behinderung in Inklusionsbetrieben – auch was die Zahlen anbelangt sind sie also eine echte Erfolgs­geschichte.

0 149

Inklusionsbetriebe im Rheinland

0 3454

Mitarbeiter*innen in Inklusionsbetrieben

0 1854

Mitarbeiter*innen mit Behinderung

Unternehmen Inklusion

Einer der 149 Inklusions­betriebe im Rheinland ist GaLa Service Inklusions­betrieb gGmbH, ein Garten- und Landschaftsbau­betrieb in Bergheim bei Köln.

ZB hat den Betrieb besucht und zeigt, warum Inklusions­unternehmen ein Gewinn für alle Beteiligten sind.

Michael Schmitz ist Mitarbeiter im GaLa-Service Rhein-Erft, einem Garten- und Landschaftsunternehmen. Er trägt einen blauen Helm und Arbeitskleidung. Michael Schmitz schaut freundlich lächelnd.
Michael Schmitz ist Mitarbeiter im GaLa-Service Rhein-Erft, einem Garten- und Landschaftsunternehmen. Er trägt einen blauen Helm und Arbeitskleidung. Michael Schmitz schaut freundlich lächelnd.

Der Mitarbeiter

Michael Schmitz lacht und rangiert dann den Pritschenwagen rückwärts über den Hof. Er fährt auf die Ausfahrt zu, lässt das Fenster herunter und schiebt den Ellenbogen über die Kante. Das sieht lässig aus und klingt alltäglich, ist jedoch für Michael Schmitz und seine Arbeitgeberin ein großer Erfolg. Schmitz hat kürzlich seinen Führerschein gemacht, mit Unterstützung der GaLa Service Rhein-Erft Inklusionsbetrieb gGmbH, bei der er arbeitet. Er ist einer von sechs Mitarbeitern mit einer Schwerbehinderung in dem kleinen Betrieb.

Schmitz ist seit 2018, seit der Gründung, im Betrieb beschäftigt. Er arbeitete zuvor in der Werkstatt und wurde von GaLa Service als Hilfsarbeiter übernommen. „Ich mache ähnliche Sachen wie ein Geselle“, erklärt er. „Pflastern, Regenrinnen setzen, Hecken scheren und so weiter“.

Er wurde zunächst zur Probe in einer Art Praktikum angestellt und dann fest übernommen – in einem regulären Arbeitsverhältnis mit Tariflohn. Im letzten Jahr bestand er dann – mit Unterstützung seiner Arbeitgeberin – den Führerschein. Er zog außerdem in eine eigene Wohnung und freut sich über seine immer weiterwachsende Selbstständigkeit.

Auch seine Chefin Birgit Hummel ist stolz auf dieses neue Selbstbewusstsein – sie weiß, dass der feste Job mit gutem kollegialem Zusammenhalt und einer festen Struktur dazu entscheidend beigetragen hat.

Birgit Hummel ist Geschäftsführerin des GaLa-Service Rhein-Erft. Sie trägt eine Brille und ein grüne Jacke und lächelt freundlich.
Birgit Hummel ist Geschäftsführerin des GaLa-Service Rhein-Erft. Sie trägt eine Brille und ein grüne Jacke und lächelt freundlich.

Die Chefin

„Gartenarbeit macht den Kopf frei und vertreibt schlechte Gedanken“, sagt Birgit Hummel, die Geschäftsführerin des Betriebs.

GaLa Service Inklusionsbetrieb gGmbH ist eine Ausgründung aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Hummel, auch Geschäftsleiterin der Werkstatt, erinnert sich an die ersten Ideen zur neuen Firma. „Damals haben wir uns überlegt, wie wir Arbeits­plätze schaffen können, außerhalb der Werkstatt“. Sie gärtnert selbst gerne, und auch die Gartengruppe in der Werkstatt läuft gut. So kam die Idee auf, in der Garten- und Landschaftsbau­branche zu gründen.

Unterstützt wurde Hummel unter anderem von der Aktion Mensch und dem LVR-Inklusionsamt. Das Inklusionsamt unterstützt Betriebe im Gründungs­prozess, und zwar von der Erstberatung bis zur Anerkennung als Inklusionsbetrieb.

Wenn jeder „am richtigen Platz“ ist, dann wird aus einer Herausforderung schnell eine Stärke.
Birgit Hummel, Geschäftsführerin der GaLa Service Inklusionsbetrieb gGmbH
Rene Stenz ist Teamleiter beim LVR-Inklusionsamt. Er hat einen Vollbart, trägt ein blau-weißes Hemd, einen blauen Pullover und ein Sakko. Er schaut freundlich lächelnd.
Rene Stenz ist Teamleiter beim LVR-Inklusionsamt. Er hat einen Vollbart, trägt ein blau-weißes Hemd, einen blauen Pullover und ein Sakko. Er schaut freundlich lächelnd.

Der LVR-Teamleiter

René Stenz ist Teamleiter in der Abteilung Inklusions­betriebe beim LVR-Inklusionsamt in Köln. Er betont, dass es sich bei Inklusions­betrieben nicht um karitative Unter­nehmungen handele. Im Gegenteil: Bei Neugründungen müssen zunächst ein Businessplan und eine betriebs­wirtschaftliche Stellung­nahme erarbeitet werden. Inklusionsbetriebe sollen nämlich – neben der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – wettbewerbsfähig sein.

Es geht also nicht darum, Betriebe durch viel Förderung „künstlich“ am Leben zu erhalten, sondern die Arbeitgeber*innen dabei zu unterstützen, selbstständig und nachhaltig zu wirtschaften. „Die Wettbewerbs­fähigkeit muss gewahrt bleiben“, erklärt René Stenz vom LVR-Inklusionsamt. Stenz ist Teamleiter in der Abteilung Inklusions­betriebe und hat schon viele Inklusionsbetriebe begleitet.

„Die Mitarbeiter*innen in Inklusions­betrieben sind oft besonders zuverlässig und motiviert“, erklärt Stenz. Die Freude über eine*n gute*n und verständnisvolle*n Arbeitgeber*in schafft oft eine besondere Loyalität und das zeigt sich auch im Betriebsklima. Stenz betont, dass in Inklusions­betrieben oft eine hohe Achtsamkeit im Umgang miteinander zu beobachten sei – das ist nicht nur für die Mitarbeiter*innen mit Behinderung ein Plus.

Michael Schmitz sitzt im Auto hinter dem Steuer und hat den Ellbogen aus dem geöffneten Fenster gestreckt. Er trägt eine graue Arbeitsjacke und lächelt freundlich.
Michael Schmitz sitzt im Auto hinter dem Steuer und hat den Ellbogen aus dem geöffneten Fenster gestreckt. Er trägt eine graue Arbeitsjacke und lächelt freundlich.

Besonderheiten

Die Anforderungen an Vorgesetzte sind in einem Inklusionsbetrieb ein wenig anders und gehen über ein bloßes Management hinaus.

Das weiß auch GaLa-Betriebsleiter Aleksander Pintaric. Nach der Kernkompetenz im Umgang mit den Mitarbeitern befragt, ist seine Antwort: „Geduld“ und ein herzliches Lachen. Er erklärt, dass es manchmal etwas länger dauere, bis alles sitze, aber dann laufe meistens alles rund und die Mitarbeiter seien sehr zuverlässig. Gerade in einer Branche, die mit Fachkräftemangel zu kämpfen hat, ist das ein wichtiges Kriterium.

Hummel und Pintaric sind sich einig: auf die Mitarbeiter mit ihren Einschränkungen und Bedürfnissen muss Rücksicht genommen werden – aber jeder habe eben auch andere Stärken. Wenn diese gut eingesetzt werden und jeder „am richtigen Platz“ ist, dann wird aus einer Herausforderung schnell eine Stärke.

René Stenz unterstreicht das auch mit seiner Erfahrung in anderen Betrieben: Die Behinderungen der Mitarbeiter*innen müssten natürlich berücksichtigt werden und Anleiter*innen und Vorgesetzte benötigten „ein besonderes Gespür für die Leute“. Dabei sollte im Umgang mit den Beschäftigten berücksichtigt werden: Was braucht der- oder diejenige, um seine Tätigkeit optimal ausführen zu können?

Die Inklusionsbetriebe sollen als Unternehmen am Markt solche Fragen erst einmal selbst bearbeiten. Wenn sie jedoch an Grenzen stoßen, steht das Inklusionsamt mit Unterstützungsangeboten zur Seite. Das können Jobcoachings sein oder technische Arbeitsplatzerstattungen. Ziel ist es jedoch, dass die Unternehmen möglichst selbstständig wirtschaften.

 

Fazit

Birgit Hummel betont, dass bei GaLa Service ein freundlicher, unterstützender, aber eben nicht überbehütender Umgang miteinander gepflegt wird. Das funktioniert gut, denn neben motivierten Mitarbeitern hat das Unternehmen auch eine gute Auftragslage und konnte wachsen.

Zuletzt wurde in Bergheim eine neue Betriebsstätte gebaut. Die Mitarbeiter sind zufrieden, es gibt sogar mehr Anfragen von potentiellen Bewerbern als freie Stellen. Birgit Hummel freut sich, dass der Plan der Unternehmens­gründung aufgegangen ist. Nicht nur, weil das Unternehmen wächst und gedeiht, sondern auch, weil Mitarbeiter durch den Job selbstständig und selbstbewusst wurden. So wie Michael Schmitz, der den Pritschenwagen vom Hof steuert und noch einmal winkt.

Inklusionsbetriebe sind nah am Menschen

Der Arbeitsalltag ist vielfältig und divers – wie das Leben auch.
Impressionen und Eindrücke aus der Arbeit der GaLa Service Rhein-Erft Inklusionsbetrieb gGmbH.

Birgit Hummel und Michael Schmitz stehen im Abstand von zwei Metern in einer Gerätehalle des Garten- und Landschaftsbaubetriebes. An der Rückwand der Halle befinden sich Gartengeräte. Beide lächeln freundlich.

Birgit Hummel, Geschäftsführerin der GaLa Service Rhein-Erft Inklusionsbetrieb gGmbH und Michael Schmitz.

Michael Schmitz und ein Kollege beladen einen Anhänger mit Rindenmulch. Michael Schmitz steht mit einer Harke auf dem Anhänger - der Kollege sitz im Bagger und belädt den Anhänger. Beide tragen Arbeitskleidung.

Wirtschaftlicher Erfolg dank motivierter Mitarbeiter.

Michael Schmitz ist Mitarbeiter im GaLa-Service Rhein-Erft, einem Garten- und Landschaftsunternehmen. Er steht vor einem Holzstapel und trägt einen blauen Helm und Arbeitskleidung. Michael Schmitz schaut freundlich lächelnd.

„Inklusionsbetrieb“: für Mitarbeiter und Unternehmen ein Gewinn.

Ein weißer PWK mit offener Ladefläche steht vor einer offenen Garage.

Mit dem Pritschenwagen vom Betriebshof in den Straßenverkehr. 

Logo des GaLa Service in grün und blau auf weißem Grund. Zwei Bäume auf einem geschwungenen Untergrund.

GaLa Service Rhein-Erft Inklusionsbetrieb gGmbH – gala-rhein-erft.de

Birgit Hummel, Geschäftsführerin der GaLa Service Rhein-Erft Inklusionsbetrieb gGmbH und Michael Schmitz.

Wirtschaftlicher Erfolg dank motivierter Mitarbeiter.

„Inklusionsbetrieb“: für Mitarbeiter und Unternehmen ein Gewinn.

Mit dem Pritschenwagen vom Betriebshof in den Straßenverkehr. 

GaLa Service Rhein-Erft Inklusionsbetrieb gGmbH – gala-rhein-erft.de

3 Fragen an René Stenz

Inklusionsbetriebe – weil es sich lohnt!

René Stenz ist Leiter des Teams „Inklusionsunternehmen“ beim LVR und echter „Überzeugungstäter“. Inklusionsbetriebe – davon ist er überzeugt – sind lohnenswert für alle Beteiligten, denn neben wirtschaftlichen Effekten sind auch die Auswirkungen auf das Betriebsklima ein echter Gewinn.

Unterstützung für Inklusionsbetriebe

Ziffer 1 im blauen Kreis.
Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Inklusionsbetriebe und Antragsteller*innen können durch das LVR-Inklusionsamt eine betriebswirtschaftliche Beratung erhalten. Diese Beratung kann als Existenzgründungsberatung oder als laufende Beratung aus besonderem Anlass bewilligt werden.

Ziffer 2 im blauen Kreis.
Investitionshilfen

Investitionshilfen für Inklusionsbetriebe

... sind möglich für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung.

Unter Aufbau und Erweiterung fällt die Förderung von Bau- und Sachinvestitionen, einschließlich Architekt*innenleistungen, die dem Aufbau bzw. der Erweiterung des Inklusionsbetriebes dienen. Nicht förderbar sind Grunderwerbskosten oder Personal- oder Kreditfinanzierungskosten, die Miete für Gewerberäume sowie Projektvorlaufkosten.

Modernisierung und Ausstattung betreffen insbesondere Maschinen, Gerätschaften oder Büroausstattung. Reine Ersatzbeschaffungen sind nicht förderbar.

Ziffer 3 im blauen Kreis.
Zuwendungsarten

Zuwendungsart für Investitionshilfen

Es kommen Zuschüsse, Darlehen und Zinszuschüsse in Betracht. Art und Höhe der Förderung richtet sich nach den Umständen des einzelnen Inklusionsbetriebes. Berücksichtigt werden bei der Bewertung des Einzelfalls insbesondere der Anteil von Menschen mit einer Schwerbehinderung an der Gesamtbeschäftigtenzahl, die wirtschaftliche Situation des Projektträgers, die Gesamtinvestitionssumme und der Finanzierungsplan, sowie andere projekt- und branchenbezogene Kriterien.

Förderfähig sind maximal 80% der Gesamtinvestitionen, 20% der investiven Kosten sind als Eigenanteil zu erbringen.

Ziffer 4 im blauen Kreis.
Zuschüsse

Laufende Zuschüsse als Nachteilsausgleiche

Inklusionsbetriebe erhalten für die Beschäftigung eines besonders hohen Anteils von Menschen mit einer Schwerbehinderung an der Gesamtbelegschaft laufende Zuschüsse als Nachteilsausgleiche. Diese Leistungen werden in pauschalierter Form erbracht, für ein Kalenderjahr festgelegt und in der Regel vierteljährlich ausgezahlt. Die laufenden Förderungen gelten auch für Auszubildende. Für Arbeitsverhältnisse von Menschen mit einer Schwerbehinderung in Inklusionsbetrieben, für die Leistungen gem. § 16 e SGB II bewilligt sind, werden keine laufenden Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gem. Kapitel V Absatz 3.1. und 3.2. der Empfehlung für Inklusionsbetriebe gezahlt. 

Ziffer 5 im blauen Kreis.
Ausgleich

Beschäftigungssicherungszuschuss gem. § 27 SchwbAV

Bei den beschäftigten Menschen mit einer Schwerbehinderung der Zielgruppe wird unterstellt, dass deren Arbeitsleistung in der Regel unterhalb der Normalleistungen eines vergleichbaren Menschen ohne Schwerbehinderung liegt. Zum Ausgleich für diese eingeschränkte Arbeitsleistung erhalten Inklusionsbetriebe für Personen der Zielgruppe eine entsprechende Pauschale (Beschäftigungssicherungszuschuss):

30% des Arbeitnehmer*innenbruttogehaltes (AN-Brutto) nach vorherigem Abzug von Lohnkostenzuschüssen Dritter (sog. bereinigtes AN-Brutto).

Downloads

Einige wichtige Dokumente und Informationen finden Sie hier zum Download.

1.

Fact Sheet Inklusionsbetriebe

Aufgaben, Zielgruppen und Förder­möglichkeiten als einmalige oder laufende Zuschüsse im Überblick.

herunterladen

2.

Liste der Inklusionsunternehmen

Alle relevanten Informationen zu den Betrieben im Rheinland auf einen Blick.

herunterladen

3.

Förderung von Inklusionsbetrieben

Die vom LVR erarbeiteten Empfehlungen zur Förderung finden Sie zusammengefasst hier:

herunterladen

Kontakt zum LVR

Abteilung Inklusionsbegleitung, Inklusionsunternehmen

Haben Sie Fragen oder ein konkretes Anliegen? Oder vielleicht eine gute Geschäftsidee?
Das LVR-Inklusionsamt berät Sie gerne.


René Stenz

Teamleitung

rene.stenz@lvr.de

+49 (0)221 809-4361


Klaus-Peter Rohde

Abteilungsleitung

klaus-peter.rohde@lvr.de

+49 (0)221 809-4366

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