Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Alles Wissenswerte für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung auf einen BlickSBV-Wahlergebnisse jetzt online melden
Arbeitgebende sind verpflichtet, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) den Integrationsämtern zu melden. Melden Sie die neugewählte SBV, sobald die Ergebnisse feststehen.
Das geht ganz einfach am Computer oder Handy mit dem neuen Online-Formular der BIH.
Erklärfilm: Das Wahlverfahren der SBV
Publikationen zur SBV-Wahl
Alles was Sie brauchenDie Schriften sind bei Ihrem Integrationsamt erhältlich.
SBV-Wahl kompakt
Vor der Durchführung der SBV-Wahl ist die Frage nach dem Wahlverfahren zu klären. Hierbei gilt:Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.