Inklusionsbeauftragter
Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
Ebenso wichtig wie die Schwerbehindertenvertretung ist der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers (IBAG). Denn so haben Menschen mit Behinderung sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite eine kompetente Ansprechperson, die sich mit Fragen rund um Behinderung im Betrieb auskennt. Zudem sind IBAG ein unverzichtbares Bindeglied zu den Integrations- und Inklusionsämtern (InA). Auf dieser Seite finden Sie als IBAG Infos zu Ihren Rechten und Pflichten sowie ein Formular für die gesetzlich verpflichtende Meldung an das für den Sitz Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle zuständige Integrationsamt.
Meldung an das Integrationsamt
§ 163 Abs. 8 SGB IX: Zusammenwirken der Arbeitgeber mit dem Integrationsamt
Publikationen
Wissen für InklusionsbeauftragteDie Schriften können Sie hier als PDF herunterladen. Gedruckte Exemplare sind bei Ihrem Integrationsamt erhältlich.