Die ersten Tage im Ehrenamt
Praktische Tipps und Handlungshilfen für erstmals gewählte Vertrauenspersonen und SBV-StellvertretungenAntrittsbesuch beim Arbeitgeber
- Informieren Sie als Erstes Ihre Vorgesetzten über die Wahl zur SBV.
- Klären Sie in einem Gespräch, den Zeitbedarf für die SBV-Tätigkeit.
- Legen Sie gemeinsam die Regeln fest, wie Sie sich von Ihren betrieblichen Aufgaben für die SBV-Tätigkeit abmelden sollen und bei wem, zum Beispiel: per E-Mail bei Ihrer Teamleiterung, wenn möglich mit einem Tag Vorlauf.
Wichtig: Haken Sie nach, ob die nach § 163 Abs. 8 SGB IX verpflichtende Meldung Ihrer Wahl beim Integrationsamt und der Agentur für Arbeit erfolgt ist.
Das SBV-Büro einrichten
Einen eigenen unmittelbaren Anspruch an den Arbeitgeber auf Büroräume hat die Schwerbehindertenvertretung (SBV) nicht. Nach § 179 Absatz 9 SGB IX nutzt die SBV die Räumlichkeiten des Betriebs- oder Personalrats mit.
In diesem Zusammenhang muss der Arbeitgeber darauf achten, dass er nicht gegen das Behinderungsverbot aus § 179 Absatz 2 SGB IX verstößt, denn die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung verlangen, dass sie Vertraulichkeit gewähren kann. Dies lässt sich mit eigenen Räumen und abschließbaren Möbeln sowie einem passwortgeschützten Computerzugang erreichen.
Tipp: Nutzen Sie für die SBV-Tätigkeit nicht Ihre persönliche, sondern eine neutrale E-Mail-Adresse wie sbv@musterbetrieb.de. Wenn Sie diese Adresse als Sammelpostfach einrichten lassen oder aber von der vorherigen SBV weiternutzen, können auch die Stellvertretenden auf die E-Mails zugreifen.
In ein gut eingerichtetes SBV-Büro gehören zudem fachbezogene Bücher und Zeitschriften. Empfehlungen, welche für Ihre Arbeit besonders wichtig sind, bietet Ihnen der Abschnitt Die Grundausstattung – Fachliteratur.
Sich vernetzen und bekannt machen
Stellen Sie sich in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Dienststelle vor – am besten mit Bild. Beschreiben Sie außerdem kurz: Für wen sind Sie da? Für was sind Sie zuständig? Wie sind Sie zu erreichen (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)? Eine individualisierbare Präsentation, mit all diesen Informationen finden Sie im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.
Nutzen Sie zur Bekanntmachung:
- Aushang am Schwarzen Brett
- Info auf der Homepage/im Intranet
- Rundschreiben oder E-Mail an alle Beschäftigten
- Rundgang im Betrieb/in der Dienststelle
- Ansprache auf der Bertriebs-/Personalversammlung
Interne und externe Kontakte pflegen
Nehmen Sie auch Kontakt zu anderen Interessensvertretungen sowie in- und externen Ansprechpersonen auf, zum Beispiel:
- Betriebs-/Personalrat,
- Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
- Betriebsarzt
- Integrationsamt, Agentur für Arbeit,
- Versorgungsamt
Rechte und Pflichten kennenlernen
Die persönliche Rechtstellung der Vertrauensperson und weitere Regeln zu ihrer Amtsführung sind im § 179 SGB IX definiert. Die Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung finden sich in § 178 SGB IX.
Eine kompakte Übersicht finden Sie unter Rechte und Pflichten – Auf einen Blick.
Ausführliche Informationen bietet Ihnen die Broschüre ZB Spezial „Die Schwerbehindertenvertretung” in Kapitel 2 und 9.
Schulungen besuchen
Die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung (SBV) erfordert umfangreiches Fachwissen – insbesondere im Schwerbehindertenrecht – und praktische Fähigkeiten, wie Gespräche und Verhandlungen führen. Beides ist erlernbar.
Die Integrations- und Inklusionsämter bieten neben den SBV-Grundkursen auch zahlreiche Aufbaukurse an. Informationen zu den modular aufgebauten Fortbildungsangeboten finden Sie unter Akademie und Kursangebot.
Die Arbeit als SBV strukturieren
Um die Arbeit zu strukturieren, empfiehlt es sich, alle regelmäßigen Aufgaben mit festen Terminen zu versehen. Tragen Sie die folgenden Termine in Ihren Kalender ein:
- Sprechstunde im Betrieb oder in der Dienststelle
- Treffen des betrieblichen Integrationsteams
- Betriebs- oder Personalratssitzungen
- Betriebsrundgang
- Arbeitgebergespräch (monatlich oder vierteljährlich)
- Versammlung der Menschen mit Schwerbehinderung
- gegebenenfalls Ausschusssitzung(en)
- gegebenenfalls Abgabetermine für Beiträge in Mitarbeiter- oder Betriebsratszeitung
Tipp: Die Broschüre ZB Spezial „SBV Guide” erläutert kurz und leicht verständlich, was Ihre Aufgaben als SBV sind, wie Sie sich am besten organisieren und in Ihr Arbeit einfinden.
Ziele für die eigene Arbeit setzen
Als Interessenvertretung der Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb können Sie einiges erreichen. Setzen Sie sich Ziele!
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick, welche Betriebs- oder Dienstvereinbarungen es schon gibt, Stichwort Betriebliches Eingliederungsmanagement. Und wie steht es mit einer Inklusionsvereinbarung? Wenn es noch keine gibt, wäre das ein lohnendes Ziel für Sie. Die Broschüre ZB Spezial „Inklusionsvereinbarung” vermittelt Schritt für Schritt, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Tipp: Im Online-Expertenforum der BIH können Sie sich mit anderen Vertrauenspersonen austauschen oder individuelle Fragen von Mitarbeitenden der Integrations- und Inklusionsämter beantworten lassen. Einfach registrieren und kostenlos nutzen.